Hallo,

in Hessen müssen RTW mit mind. RA und RH besetzt sein.
KTW mit zwei RS. Klar daraus auch die schlussfolgerung das ein Arzt oder Notarzt nur RTW fahren darf wenn er eine dieser Ausbildungen hat.

Medizinisch ist uns der NA weisungsbefugt. Oranisatorisch ist das der RA bis die Feuerwehr kommt, denn die trägt, nach Gesetz die Einsatzleitung. Was natürlich nur theoretisch so ist.
Als RTW Besatzung bin ich aber auch wieder einem normalem Arzt weisungsbefugt. Denn mein einziger Vorgesetzter im Rettungsdienst ist der Notarzt und sonst keiner.