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Thema: Mal wieder eBay

  1. #61
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    @SHB:

    _____________________________________
    Hier meine Original-Mail an den Verkäufer:

    Hallo,

    könnte ich mal bitte die Seriennummer von diesem Funkgerät haben, damit ich es bei der Polizei überprüfen lassen kann?

    Sollten Sie die Nummer nicht rausrücken wollen, weiss ich ja wo der Hase läuft...

    Gruß

    _____________________________________

    Anwort soeben vom Verkäufer bekommen:

    Hallo, tut mir leid, die serienNr. befindet sich an dem Gerät, das Gerät liegt Ordnungsgemäß in unserem OV in der Ladestation!!! Da ich aber nicht im OV wohne, kann ich ihnen die diese Nr auch nicht sagen, weil ich sie nicht auswendig weiß. Der Hase, wie sie so schön sagen, läuft in die richtige richung!!!! Ich komme vor donnerstag, unserem Übungsabend nicht ins thw.

    Geändert von Aeskulap (02.09.2003 um 11:45 Uhr)

  2. #62
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    Liegt in der Ladestation?! Die beim Umzug weggekommen ist? Oder eine andere?! Naja, klingt nicht sehr glaubwürdig. Bleib aber mal dran, soll er doch die Ser.Nr. am Donnerstag rausrücken...

    MfG Steffen

  3. #63
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  4. #64
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    na das sind FME's
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #65
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    Original geschrieben von Alex22
    na das sind FME's
    also ich persönlich würde sagen dass es sich hier um DMEs handelt, also DIGITALE MELDEEMPFÄNGER.

  6. #66
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    Jop, das sind eindeutig DME' s
    <p>
    <a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>

  7. #67
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    Hi,..

    um nochmal zum Thema GP900 zurückzukommen , so habe ich grade eben die Seriennummer vom Verkäufer bekommen.
    (und weitere Informationen....) :-))

    Hier die Originalmail:

    Guten tag,

    Hier ist die S/N des Gerätes und des Akku´s.

    S/N-Gerät:502IZS0036 - AKKU:NTN7953C !!!

    Hoffe, ich kann ihnen hiermit weiterhelfen.

    Ps.: Ich habe mit meinem Chef (Anwalt) gesprochen, ihm die Situation geschildert und diese E-Mail gezeigt!!! Ich möchte sie NICHT angreifen, es ist ein GUTER RAT, vormulieren sie ihre E-Mail in Zukunft anderst, den mit dieser Aussage, könnte ich sie in 2 Punkten vor Gericht dran kriegen, 1.) wegen Belästigung/Bedrohung (§27 Abs 4/5 PvGVo), -2.) wegen falscher Verdächtigung auf Diebstahl und Helerei (§39 Abs 1/4/5 BgB, §14 Abs1 und §49 Abs 2/3/7 & ggf. 9 GZVo)!!! Wie gesagt, es soll KEIN Angriff sein, aber sie müssen es anderst vormulieren, z.B als Gedanke oder Hinweis!!! MfG Firefighter

  8. #68
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    Is doch nett von ihm dass er dich aufklärt, guter Rat ist schließlich teuer!

    Hast du ihm auch gesagt, falls das Gerät gestohlen ist dass er dann auch Probleme mit der Polizei bekommen kann?

    Gruß Stefan!

  9. #69
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    ich weiß ja nicht wo dieser Firefighter herkommt oder wie er sich nennt, aber aus Deutschland sicher nicht oder er will dich nur einschüchtern. Von dem Gesetzbuch PvGVo und GZVo hab ich noch nie was gehört, solche sachen stehen im STGB drin.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #70
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    Gruss Daniel
    d.balensiefer@web.de
    www.ff.urbach.de

  11. #71
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    Vor geraumer Zeit wurde mal ein angebissender Kebap angeboten und auch für ziemlich viel Geld verkauft. Ich persönlich gehe davon aus, dass sich unter dem "Ordner" und dem "Kebap" irgendwelche mehr oder weniger legalen Geschäfte abgewickelt werden.

  12. #72
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    Dieser Typ vom GP 900 ist ja wohl total hohl:

    BGB § 39 = Austritt aus dem Verein

    (Siehe z.B: http://dejure.org/gesetze/BGB/39.html )

    Ha - Ha - Ha !


    Oh - Kann ich jetzt auch gem. PVGVo (PVG = PVerG = Personenvertretungsgesetz ? ) verklagt werden ?
    Geändert von Buebchen (05.09.2003 um 20:35 Uhr)

  13. #73
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    Hallo, habe den Verkäufer mal gefragt was das für Gesetze sein sollen und hier die Antwort:


    Jepp, das PvGVo= Privatverkäufer-Gesetzverordnung ist ein untergesetz aus dem StGb und GzVO= Gewerbliche zentralverordnung...

  14. #74
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    also google findet nix von dem verkäufer dingsda
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  15. #75
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    und weger der Privatverkäufer-Gesetzverordnung tritt er gem § 39 BGB aus dem Verein der Begriffsstutzigen aus, um dem Verein der total Verwirrten beizutreten.

    Ts Ts Ts -- Menschen gibt's ...

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