Hallo!
Nun, das Thema hatten wir ja schon x-mal.
Aber dennoch, auf die Frage warum man auf der einen Seite erwartet das die Feuerwehr ( natürlich auch DRK und die anderen... ) schnell hilfe leisten soll, auf der anderen Seite der Gesetzgeber den Helfern mehr oder weniger " große Steine in den Weg legt " konnte bisher noch niemand eine vernünftige Erklärung abgegeben!
Vielmehr gilt es doch zu prüfen, wenn schon keine Wegerechte im Sinne von §38 StVZO und damit verbunden Blaulicht und Einsatzhorn gem. §52 und §55 StVZO an Fahrzeugen von Helfern, dann eine Sinngemäße Anwendung die es dem " normalen " Verkehrsteilnehmern möglich macht einen " eiligen " Helfer zu erkennen und ihm die Fahrbahn frei machen zu können, aber nicht muss!
Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
auf das Verständnis anderer hoffen!
Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann!
MfG