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Thema: Sondersignal für Freiwillige

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  1. #1
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    Sondersignal für Freiwillige

    Hallo!

    Wie steht ihr dazu, dass Mitglieder freiwilliger Feuerwehren nicht mit Sondersignalen, wenigstens Blaulicht, zum Gerätehaus fahren dürfen.
    Wenn Blaulicht schon verboten ist, sollte man wenigsten andere Lichtfarben (z.B. Rot) oder Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz" als offizielles Erkennungsmittel einsetzten.
    Denn zur Zeit macht wohl kaum jemand einem Fahrzeug mit einem solchen Dachaufsetzer platz!

    Gruß

    Osbornestier

  2. #2
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    Also ich hätte ja schon gerne so eine Kojak-Funzel auf meinem Dach, würde bestimmt gut zum blauen Lack passen.

    Spaß beiseite, unsinnige Diskussion, gibt keine gesetzlichen Grundlagen dafür, bei Änderungen an den Beleuchtungseinrichtungen des Auto erlischt die Betriebserlaubnis und fertig. Jeder Richter wird dir in den Hintern treten. Und warum sollte dir jemand Platz machen, schließlich hast du kein Wegerecht?!

  3. #3
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    Und genau da ist doch das Problem.
    Ich meinte doch damit, dass es auch für freiwillige Feuerwehrleute ein gewisses Wegerecht geben sollte, mit gesetzlichen Bestimmungen etc.

    War wohl falsch formuliert!

  4. #4
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    Na dann stell' Dir mal vor Deine Wehr wird alarmiert (sagen wir mal so ca. 30 Leute). Was denkst Du, was dann passiert? Dann fahren 30 Leute mit irgendeinem sog. Sondersignal durch die Gegend, jeder will der erste sein und jeder denkt, dass er Vorfahrt hat. Daraufhin verunglücken wahrscheinlich schon 10% der alarmierten Kräfte auf dem Weg zum Gerätehaus. Dazu kommt noch, dass die Bevölkerung es wahrscheinlich gar nicht versteht, dass jetzt 30 Leute mit Sondersignal durch die Gegend fahren.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
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    Kann mich da nur anschließen. Und das im besten Fall. Mal angenommen ein größerer Schadensfall in einer mittelgroßen Stadt, wie gesagt ca.30 Feuerwehrler, dazu noch ca.30 Rettungsdienstler (SEG). Erst hast Du das Verkehrschaos auf der Anfahrt zum Gerätehaus, anschließend das gleiche nochmal mit "blau" zum Einsatzort. Sollte dann tatsächlich doch kein Eigenunfall eintreten, steht eh schon der gesamte Verkehr.

  6. #6
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    Ironie an:

    Und anschließend mit Blau zur Disco :-)

    Ironie aus.

  7. #7
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    §35 und §38

    Hallo!

    Nun, das Thema hatten wir ja schon x-mal.

    Aber dennoch, auf die Frage warum man auf der einen Seite erwartet das die Feuerwehr ( natürlich auch DRK und die anderen... ) schnell hilfe leisten soll, auf der anderen Seite der Gesetzgeber den Helfern mehr oder weniger " große Steine in den Weg legt " konnte bisher noch niemand eine vernünftige Erklärung abgegeben!

    Vielmehr gilt es doch zu prüfen, wenn schon keine Wegerechte im Sinne von §38 StVZO und damit verbunden Blaulicht und Einsatzhorn gem. §52 und §55 StVZO an Fahrzeugen von Helfern, dann eine Sinngemäße Anwendung die es dem " normalen " Verkehrsteilnehmern möglich macht einen " eiligen " Helfer zu erkennen und ihm die Fahrbahn frei machen zu können, aber nicht muss!
    Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
    auf das Verständnis anderer hoffen!
    Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  8. #8
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    @ Andreas

    Endlich mal jemand der mich versteht. Genau so meinte ich das nämlich.

    Es muss ja nicht gleich Blaulicht und Martinshorn sein,
    aber irgendeine einheitliche Kennzeichnung wäre sinnvoll

  9. #9
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    Re: Re: §35 und §38

    @Andreas & Osbornestier:
    Dafür gibt es meiner Meinung nach den Dachaufsetzer (z.B.: "Feuerwehr im Einsatz"). Bei unserer Wehr verwenden die meisten solche Dachaufsetzer und haben eigentlich sehr gute Erfahrung damit gemacht.

    Schon nicht ganz verkehrt nur leider sind die Dinger bei uns verboten bzw. auf eine Dienstliche Anordnung der Stadtwehrführung NICHT zu benutzen, weil EINZELNE übertrieben haben. Ich hatte noch nie so ein Ding und bin dennoch immer zügig und sicher am GH angekommen.

    Sobald blitzlichtartige bzw. blinkende Scheinwerfer ins Spiel kommen wird es meiner Meinung nach kritisch, da diese dann von vielen Helfern missbraucht werden könnten.
    Das denke ich auch. wobei es vermutlich bei einer "anfangsspielerei" bleiben würde. Neues spielzeug wird benutzt, wenns normal ist machts keinen spass mehr.
    Dennoch muss man auch bedenken das man deratige "kennzeichnungsleuchten" nicht mal eben in ein anderes Fahrzeug umbauen könnte!! Viele Fw angehörige haben einen zweitwagen (ehefrau) einen Dienstwagen (arbeit) ein privates Motorrad/roller zusätzlich.
    Soll da etwa auch sowas eingebaut werden ?
    Wer soll das bezahlen (gerät/einbau)?
    Was passiert bei Fz-Wechsel?
    ...
    Also zuviel aufwand, zumal die Bevölkerung bestimmt sich einordnen kann ob das jetzt ein Drängler ein Bekanter oder ein "eiliger Helfer" hinter ihnen ist !
    Das ganze ist eine unendliche Geschichte wie die sache mit dem Geblitzt werden.

    Grüße Andi
    MfG
    (ebendfalls) Andi

  10. #10
    Maik H. Gast
    Hi,

    das ist auch mal gut so das diese Vorschläge nicht durchführbar sind. Was wer das für nen Chaos ?! Mal angenommen, ein junger Kamerad/Kollege bekommt seine Private "Sondersignalanlage". Er hat noch nie eine Alarmfahrt gemacht und pesst jetzt durch die Innenstadt... Schreklicher Gedanke ! Wenn er dann noch so ein Heissbrenner ist und im Kopf schon beim Einsatz ist, ist die Konzentration auf den Strassenverkehr gleich null und ein Unfall vorprogrammiert. Die 30 Sekunden oder 1 Minute mehr oder weniger machen den bock nicht fett.

  11. #11
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    Hallo!

    Leute Leute ganz ruhig!

    Nochmal zum mitlesen :
    Es gilt zu Prüfen in wie weit es Optische Warnsysteme für Helfer " in Eile " geben könnte oder sollte!

    Ganz aussen vor was es schon gibt oder was bisher " noch " nicht erlaubt ist!

    Der alt bekannte Dachaufsetzer ist schon mal ein Anfang, aber eben nur bedingt Einsatzbar bzw. auch nützlich.
    Es geht nicht darum das man nun durch die Stadt " peesst ", sondern vielmehr dem anderen Verkehrsteilnehmer um sein " Vorrecht bittet ", um ihm kenntlich zu machen, hier ist ein Helferfahrzeug welches dringend zur Wache fahren muss.

    Und, das Mißbrauch oder Spielereien stattfinden kann man 1. mit Kontrollgeräten dezimieren, 2. gehe ich davon aus das in den FW das Thema gerade mit jungen Kameraden aber auch die älteren besprochen wird!

    Zu den Kosten, wer bekommt denn schon von seiner FW den Aufkleber oder das Innenschild geschenkt?
    Die meisten von uns müssen das doch bezahlen, und genauso würde sich das hier auch verhalten. Der Gesetzgeber gibt vor was erlaubt ist, der Helfer der das möchte muss die Kosten tragen! Im Prinzip einfach, in der Praxis ein langer und Steiniger Weg!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (22.07.2003 um 19:53 Uhr)
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  12. #12
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    Re: Re: Re: §35 und §38

    Hey Leute
    Original geschrieben von alarma
    ...schon nicht ganz verkehrt nur leider sind die Dinger bei uns verboten bzw. auf eine Dienstliche Anordnung der Stadtwehrführung NICHT zu benutzen, weil EINZELNE übertrieben haben. Ich hatte noch nie so ein Ding und bin dennoch immer zügig und sicher am GH angekommen...[/B]
    Und dann sollen die Leute blitzende Scheinwerfer und Co bekommen? Sehr fragwürdig! Bin mit der jetzigen Situation absolut zu frieden! Bin selber in der SEG-Rettung und bei der FW! Würde manchmal auch gerne schneller fahren oder dass die anderen mich anvorbei lassen, aber ich fahre mit dem Privat-PKW!

    Ich mag gar nicht dran denken, was passiert, wenn es Pseudo-Sonderrechte gibt!


    @alarma
    Der Kommentar ist nicht auf deine spezielle Situation bezogen, sondern allgemein! Da die Dachschilder öfter verboten sind


    @All
    Hatte mal ein Dachschild "Feuerwehr im Einsatz"! Nach Vorne in Spiegelschrift -> Sehr gute Erfahrung!

    Habe das verkauft und nun ein Innenschild von www.Helpi-Shop.de "FEUERWEHR" in Spiegelschrift mit Beleuchtung! Super klasse und nicht so prollig wie ein Dachschild!

    Ja ja, ich weiß! Beleuchtung -> veboten -> interessiert mich nicht! Wo kein Kläger, da kein Richter!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #13
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    @Etienne
    Das mit der Beleuchtung wir, zumindest in Bayern, zur zeit geprüft, so auch ob man evtl. auch einen Blinkenden Dachaufsetzer zulassen sollte. So eine Aussage eines Kammeraden von mir, der in dieser beziehung angefragt hat.

    Jetzt zum insgesammten Thema: Wenn ich höre, das leute es übertrieben habe und dann mit dachaufsetzer herumgefahren sind, finde ich gehört es sich genauso bestraft als wenn man Sonderrechte wie Martinshorn und Blaulicht einfach so als Spaß einfach mal einsetzt. Wenn es da mal ein paar strafen gegeben hat, wird es genauso funktiponieren wie eben beim Sonderrecht auch.
    <p>
    <a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>

  14. #14
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    Also ich bin schon der Meinung das man sich irgendwie kenntlich machen sollte. Und das nicht nur mittels Feuerwehrschild, sondern so, dass Verkehrsteilnehmer es auch ganz genau merken, dass dieses Fahrzeug zügigst zur Wache muss.

    Ein gelber Dauchaufsetzer erinnert da eher an ein Taxi oder einen Pizza-Lieferanten. Ich halte diesen Aufsetzer nicht für besonders Sinnvoll, da viel zu viele ähnliche Geräte auf Fahrzeugen eingesetzt werden.

    F a k t i s t :
    Es muß etwas her was nur für BOS-Teilnehmer erhältlich ist, die Nutzung in der Bevölkerung muß bekannt sein und es darf nicht von den Nutzern mißbraucht werden.

    Gefährlich wird es allerdings wenn ca. 30 Fahrzeuge mit dem Gedanken der "Vorrechte" zur Wache fahren und plötzlich 2 Fahrzeuge sich begegnen. Das könnte zu bösen Unfällen führen. Daher ist es sehr fraglich ob so etwas durchkommen würde.

  15. #15
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    Hallo!

    Das ihr immer gleich übertreiben müsst :-)

    30 Fahrzeuge !!

    Welche Wehr hat denn schon mehr wie 30 aktive, die 1. alle mit dem Auto kommen? Viele wohnen in der Nähe und kommen zu Fuß oder mit dem Rad, die wenigsten mit dem Auto... Wir sind 35 Aktive davon kommen ca. 4,5,6 mit dem Auto... der Rest zu Fuß und Rad!

    2. wieviel haben gar keinen Führerschein

    Die muss man mal alle abziehen, dann sind es schon recht wenig " mit dem Auto zum Gerätehausfahrer "!

    3. geht es doch nicht um " noch " schneller ans GH zu fahren, sondern etwas sicherer!!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (23.07.2003 um 22:24 Uhr)
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