@Alex22
Oben steht ALARMGEBER : d.h. der Alarmgeber (also das Teil in der LSt, das den ALARM SENDET) muß den Ton 5 sec. +/- 250 ms senden.
Der AUsWERTER also der SirenensteuerEMPFÄNGER muß mindestens den Doppelton für 2 sec auswerten
a) bei gleichzeitigem Anstehen der beiden Tonruffrequenzen und
b) nach einer Ansprechverzögerung von 2 s ± 0,5 s erfolgen.
Der Doppeltonauswerter muß für 6 Sekunden nach der Tonfolge empangsbereit sein....
Ich möchte Dich nicht kritisieren, aber es fällt mir auf, daß Du wenn Du hier Kommentare schreibst oft mit gefährlichem Halbwissen und einer oftmals besserwisserischen oberlehrerhaften Meinung daherkommst ohne Fakten auf den Tisch legen zu können. Lies doch bitte erst gebau nach bevor Du mit Deinem unnachahmlichen Stil die Leute kritisierst.




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