Hallo Alex22,


ALARMGEBER :

A 7 Sirenenauslösung

Zur Auslösung der Sirenen muß einheitlich der Doppelton 4 und 7 bzw. 4 und 5 (Dauerruf Gruppe M) 5 s ± 250 ms lang im Anschluß an die Wiederholung der Fünftonfolge gesendet werden können.

Ziffer 4 = fs4 = 675 Hz + 0,5 Hz bei normalen, ± 3 Hz bei extremen Betriebsbedingungen,
Ziffer 7 = fs7 = 1240 Hz + 1 Hz bei normalen, ± 5 Hz bei extremen Betriebsbedingungen (A 13).

Zur Auslösung des Heultons sind bei Alarmgebern mit dem Zusatzkennzeichen "H" zusätzlich auch die Doppeltöne 4 und 5 zugelassen.

SIRENENSTEUERUNG :
C 4.6 Doppeltonauswerter

Empfänger der Verwendungsart C 3.4 und C 3.5 für Fernsteuer- und Fernwirkzwecke müssen im Anschluß an die Auswertung des Fünftonfolgerufs zusätzlich den Doppelton 4 und 7 bzw. 4 und 5 auswerten. Der Doppeltonauswerter darf nach Auswertung der Fünftonfolge jedoch nur für die Dauer von 6 s + 2 s empfangsbereit sein.
Die Auswertung der Tonruf-Frequenzen darf nur innerhalb folgender Toleranzen erfolgen:

fs4 = 675 Hz +/- 6 Hz fs4 = 675 Hz +/- 6 Hz
fs7 = 1240 Hz +/- 10 Hz fs5 = 825 Hz +/- 6 Hz

Die Auswertung darf außerdem nur

a) bei gleichzeitigem Anstehen der beiden Tonruffrequenzen und
b) nach einer Ansprechverzögerung von 2 s ± 0,5 s erfolgen.