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Thema: Funkscanner für POCSAG bei HiOrg legal?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    ...Ich verstehe Eure Einwände, auch wenn mir immer noch nicht erklärt wurde, warum mein Vorschlag mit dem Alarmfax/E-Mail seitens der Leitstelle im Vergleich zum DME mit Datenschnittstelle weniger sauber sein soll....
    Ganz einfach, weil auch der DME mit Datenschnittstelle, keine SMS/E-Mail senden darf.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...Na, hoffentlich machen Polizei und Rettungsdienst das dann auch für jeden Mitfahrer....
    Ja, jeder Rettungsdienst macht das mit seinem Personal. Jeder muss in seiner Ausbildung den Funklehrgang besuchen und die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Polizei in der Ausbildung selbstverständlich ebenfalls.
    Falls die Frage auf die zitternde Ehefrau auf dem Beifahrersitz zielt (mal wieder rein rechtlich, nicht "ich habe da aber andere Lebens- und Einsatzerfahrungen"): Das Funkgerät müsste eigentlich ausgeschaltet werden bzw. die technische Möglichkeit genutzt werden, dass das Funkgerät nur die Meldungen durchgibt, die für dieses Fahrzeug bestimmt sind. --> Einige Leitstellen nutzen z. B. eine Technik, die das Funkgerät stumm schaltet, bis der Tonruf I auf dem Kanal ertönt, ebenso ist es möglich einige Funkgeräte so zu konfigurieren, dass sie nur den Funkverkehr durchlassen, wenn vorher die ZVEI-Codierung z. B. 12345 gesendet wird.

    Nochmal zu dem Thema "das machen wir seit Jahren, also muss es richtig sein". Seit Jahren sehe ich Fahrzeuge, die im Alarmfall nur mit blitzender Kennleuchte und ohne Horn fahren. Seit Jahren bei mind. 90% geübte Praxis, aber trotzdem nicht zulässig, denn was sagt der Kommentar zum §38 StVO dazu? "Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!"
    Geändert von AkkonHaLand (29.08.2015 um 08:12 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Hallo,
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, weil auch der DME mit Datenschnittstelle, keine SMS/E-Mail senden darf.
    der Vorschlag kam jetzt aber nicht von mir.

    Die unterschiedliche Ausprägung der Anwenung des Datenschutzes bei den BOS und auch den übrigen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden zeigt aber doch deutlich, dass es hier nicht nur schwarz und weiß gibt und das man hier auch unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten darf.

    Dein Beispiel zur Anwendung 35,38 StVO ist genauso ein Thema über dass man hervorragend streiten kann. Ich mache jedes Jahr zur Fahrerbelehrung eine neue Recherche bei Juris nach aktuellen Urteilen, weil es hier auch nicht den einzig waren Weg gibt, sondern auch nur eine Orientierungslinie, die man aus dem Gesetzestext und den Einzelfallentscheidungen der Gerichte dazu versucht zu erstellen.

    Aber stumpf zu behaupten "ist alles verboten" ist genauso zu kurz gedacht, wie zu behaupten "ist alles erlaubt".

    Bis dann

    Dominic

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Nochmal zu dem Thema "das machen wir seit Jahren, also muss es richtig sein". Seit Jahren sehe ich Fahrzeuge, die im Alarmfall nur mit blitzender Kennleuchte und ohne Horn fahren. Seit Jahren bei mind. 90% geübte Praxis, aber trotzdem nicht zulässig, denn was sagt der Kommentar zum §38 StVO dazu? "Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!"
    Wann und wo hast Du eigentlich Jura studiert? Welcher Kommentar genau, Hentschel/König/Dauer oder Schurig? Welche Fundstelle? Oder ist das ebenfalls ausgedacht?

    Diese und andere Aussagen, was man angeblich muss oder nicht darf, tragen jedenfalls nicht dazu bei, Dich fachlich sonderlich Ernst zu nehmen.

  4. #4
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    VwV zu § 35 Nr. I (zum Nachlesen: http://www.verwaltungsvorschriften-i...3236420014.htm)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Aus dem Kommentar ist jetzt also eine Verwaltungsvorschrift geworden, die Aussage darin ist auch eine ganz andere ...

    "Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können,sollte wenn möglich und zulässig"
    Ich habe die wesentlichen Einschränkungen mal markiert.

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    VwV zu § 35 Nr. I (zum Nachlesen: http://www.verwaltungsvorschriften-i...3236420014.htm)
    In der zitierten Verwaltungsvorschrift kann ich den von Dir angeführten Satz ("Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!") nicht finden. Laut einem mir bekannten Juristen und Rettungsassistenten ist Deine Aussage auch falsch. Auf einer Hauptstraße mit durchgehender Vorfahrtsberechtigung nehme ich nämlich nur Sonderrechte in Anspruch (ich fahre schneller als erlaubt) und keine Wegerechte (Ich fordere Dich auf mir Platz zu machen) in Anspruch. Warum soll ich dann das Horn laufen haben?

    Gruß
    Simon

  7. #7
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    Hallo,
    vielleicht sollte man die Diskussion mal trennen, zu POCSAG steht mit nichts in der StVO. ;-)

    Ich meine die Aussage, "Horn muss laufen" bezieht sich aus einer Urteilsbegründung nach einem Unfall eines Einsatzfahrzeugs. Hier wurde bei der Schuldzumessung den Fahrer des Einsatzfahrzeugs vorgeworfen, das akustische Warnsignal nicht rechtzeitig eingeschaltet zu haben. Ich könnte jetzt aber noch nicht einmal sagen, ob dieser zum Unfallzeitpunkt Wegerecht nach §38 beansprucht oder es nur um die erhöhte Betriebsgefahr bei der Einsatzfahrt ging.
    Im Einzelfall besteht halt immer die Gefahr, dass ein Gericht zumindest eine Teilschuld beim Fahrer des Einsatzfahrzeugs sieht, wenn er die Grenzen der StVO überschritten hat, selbst wenn der Unfallgegner auch nicht im Sinne der Verordnung gehandelt hat. Als Beispiel: Der Unfallgegner hätte dem Fahrzeug im Kreuzungsbereich auch ohne Sondersignal die Vorfahrt gewähren müssen, aber dass Einsatzfahrzeug war erheblich zu schnell. Aber die Problematik der Einzelfallentscheidung hab ich ja bereits angeführt, so dass Pauschalaussagen da schwierig sind.

    Das BOS mit Sonderrechten auch ohne SoSi unterwegs sein können (wäre z.B. bei ProVida-Fahrzeugen der POL auch ziemlich sinnfrei), sollte ja hinreichend bekannt sein.

    Bis dann

    Dominic

  8. #8
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    Aja nicht zu vergessen die DVB-T Sticks die ein grossen Spektrum haben.

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, weil auch der DME mit Datenschnittstelle, keine SMS/E-Mail senden darf.


    (...)
    Nochmal zu dem Thema "das machen wir seit Jahren, also muss es richtig sein". Seit Jahren sehe ich Fahrzeuge, die im Alarmfall nur mit blitzender Kennleuchte und ohne Horn fahren. Seit Jahren bei mind. 90% geübte Praxis, aber trotzdem nicht zulässig, denn was sagt der Kommentar zum §38 StVO dazu? "Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!"
    Zum Thema: Da der Scanner kein zugelassener Empfänger ist ist dieser Meinung auch nicht ein zu setzen. Gegen eine Weiterleitung einer Nachricht an einen berechtigten Personenkreis mittels eines zugelassenen Empfängers spricht meiner Meinung nach nichts. Wie bereits geschrieben wurde ist es ja gängige Praxis das durch Leitstellen selber Nachrichten über unsichere Netze(SMS/Email) versendet werden. Das nur der Gruppenführer einer FF die Einsatzstelle kennt ist doch völlig realitätsfremd, GF ist ja nun immer der Dienstgradhöchste, bzw. der von der der Kommune bestimmte der zum Einsatz erscheint.

    Zum zweiten und etwas OT: §38 STVO sagt dazu "2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
    Damit sollte alles gesagt sein.
    Gruß
    Reissdorf

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Jeder muss in seiner Ausbildung den Funklehrgang besuchen und die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Polizei in der Ausbildung selbstverständlich ebenfalls.
    Einspruch ...
    Das stimmt nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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