Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
VwV zu § 35 Nr. I (zum Nachlesen: http://www.verwaltungsvorschriften-i...3236420014.htm)
In der zitierten Verwaltungsvorschrift kann ich den von Dir angeführten Satz ("Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!") nicht finden. Laut einem mir bekannten Juristen und Rettungsassistenten ist Deine Aussage auch falsch. Auf einer Hauptstraße mit durchgehender Vorfahrtsberechtigung nehme ich nämlich nur Sonderrechte in Anspruch (ich fahre schneller als erlaubt) und keine Wegerechte (Ich fordere Dich auf mir Platz zu machen) in Anspruch. Warum soll ich dann das Horn laufen haben?

Gruß
Simon