Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Nochmal zu dem Thema "das machen wir seit Jahren, also muss es richtig sein". Seit Jahren sehe ich Fahrzeuge, die im Alarmfall nur mit blitzender Kennleuchte und ohne Horn fahren. Seit Jahren bei mind. 90% geübte Praxis, aber trotzdem nicht zulässig, denn was sagt der Kommentar zum §38 StVO dazu? "Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!"
Wann und wo hast Du eigentlich Jura studiert? Welcher Kommentar genau, Hentschel/König/Dauer oder Schurig? Welche Fundstelle? Oder ist das ebenfalls ausgedacht?

Diese und andere Aussagen, was man angeblich muss oder nicht darf, tragen jedenfalls nicht dazu bei, Dich fachlich sonderlich Ernst zu nehmen.