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Thema: Funkscanner für POCSAG bei HiOrg legal?

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  1. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Hallo Dominic,
    es ist ja schön, dass bei Euch der Datenschutz so lasch gehandhabt wird und jeder die Alarmmeldung lesen kann... Tatsächlich dürften z. B. die Alarmfaxe nur dem Einsatzleiter und evtl. den Fahrzeugführern zu Gesicht kommen, da sie persönliche Daten enthalten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Nicht ohne Grund ist in einigen Kreisen auf den DME der Einsatzkräfte nur eine Meldung ala "Alarm! Zum Gerätehaus kommen und Fahrzeug besetzen", ergänzt durch die Alarmart z. B. "Feuer3" oder "Türöffnung" zu lesen und keine Namen oder Adressen.

    Absender der Alarmierung ist übrigens nicht die Leitstelle, die ist nur Übermittler (oder Bote, wenn Du so möchtest) sondern Absender ist derjenige, der in der Notlage ist, die den Einsatz erfordert. Fragst Du also jedesmal, bevor Ihr ausrückt, bei dem bewußtlosen, im Fahrzeug eingeklemmten Unfallopfer nach, ob er Dir eine schriftliche (wegen des späteren Nachweis vor Gericht!!!) Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Daten gibt? Selbst der Fahrzeugführer darf strenmg genommen den Einsatzkräften nicht sagen wo die Fahrt hingeht. Alleine dem Fahrer kann er unter vier Augen das Ziel nennen. Ganz streng müsste der Fahrzeugführer das Ziel für sich behalten und an jeder Kreuzung den Fahrer die Richtung sagen "Hier rechts, nächste Ampel links, 3 Straßen geradeaus..."

    Ich empfehle dringend mal den Besuch eines Funklehrganges an der jeweiligen Landesfeuerwehrschule sowie das Studium des TKG (besonders §§ 88 und 89), BDSG, StGB (für den Anfang die §§ der Verpflichtungsniederschrift, die jeder der in ein Einsatzfahrzeug der BOS einsteigen will vor seiner ersten Fahrt unterschreiben muss: §§201 Abs.3 , 203 Abs. 2, 331, 332, 353 b , 358 StGB) und der anderen einschlägigen Gesetze, die in dem Fall greifen.

    Um das Thema Scanner mit Auswertesoftware auch mal endgültig zu behandeln: Klar kann ich die Auswertesoftware so einstellen, dass sie nur "meine" Alarme anzeigt. Der Empfänger der Alarme ist aber der Scanner und der empfängt dummerweise erstmal alles was an Meldungen reinkommt. Somit greift hier sofort §89TKG.
    bleiben wir mal bei dem streng ganz streng genommen.
    wie prueft den die Uebermitteldne Stelle das die Nachtricht die sie aussendet auch NUR an den richtigen geht?
    Dazu sage ich nur als GF gelernt bei Ausruecken den Einsatz Ort erfragen. Wie kann jetzt aber die Uebermittelndestelle sehen das auch am anderen Ende der ist der sich dafuer ausgibt der berechtigte zu sein. Oder ist da die uebermittelnde Stelle fein raus weil sie ja nur vermittler ist?
    Hier koennte man ja auch ausfuehren wenn eien Alarm Mail geschickt wird werden die Daten ueber ein unsicheres Netz geschickt. solange keine E-Mail server in einem internen in sich abgeschotten Netzwerk verschickt werden muss ich immer davon ausgehen das das i -Net unsicher ist???
    Wer garantiert mir den das das Fax das verschickt wird (heutzutage ja schon via Internet) via Sichere Leitung zu mir gelangt und niemand an dem Verteilerkasten der Telekom sich eingeklinkt hat?

    Ist sehr ueberspitzt keine Frage aber wie hat einer mal zu mir im Arbeitsleben gesagt, wenn ich vorlauter Sicherheit nicht mehr arbeiten kann ist doch auch was nicht richtig!
    Geändert von Maulwurf (28.08.2015 um 14:01 Uhr)

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