Hallo,
vielleicht sollte man die Diskussion mal trennen, zu POCSAG steht mit nichts in der StVO. ;-)

Ich meine die Aussage, "Horn muss laufen" bezieht sich aus einer Urteilsbegründung nach einem Unfall eines Einsatzfahrzeugs. Hier wurde bei der Schuldzumessung den Fahrer des Einsatzfahrzeugs vorgeworfen, das akustische Warnsignal nicht rechtzeitig eingeschaltet zu haben. Ich könnte jetzt aber noch nicht einmal sagen, ob dieser zum Unfallzeitpunkt Wegerecht nach §38 beansprucht oder es nur um die erhöhte Betriebsgefahr bei der Einsatzfahrt ging.
Im Einzelfall besteht halt immer die Gefahr, dass ein Gericht zumindest eine Teilschuld beim Fahrer des Einsatzfahrzeugs sieht, wenn er die Grenzen der StVO überschritten hat, selbst wenn der Unfallgegner auch nicht im Sinne der Verordnung gehandelt hat. Als Beispiel: Der Unfallgegner hätte dem Fahrzeug im Kreuzungsbereich auch ohne Sondersignal die Vorfahrt gewähren müssen, aber dass Einsatzfahrzeug war erheblich zu schnell. Aber die Problematik der Einzelfallentscheidung hab ich ja bereits angeführt, so dass Pauschalaussagen da schwierig sind.

Das BOS mit Sonderrechten auch ohne SoSi unterwegs sein können (wäre z.B. bei ProVida-Fahrzeugen der POL auch ziemlich sinnfrei), sollte ja hinreichend bekannt sein.

Bis dann

Dominic