Das Folgende ist ja wohl Datenschutz-Fundamentalismus at it's best.
Janee, ist klar.Tatsächlich dürften z. B. die Alarmfaxe nur dem Einsatzleiter und evtl. den Fahrzeugführern zu Gesicht kommen, da sie persönliche Daten enthalten, die einem besonderen Schutz unterliegen.
Na, hoffentlich bleiben diese Einsatzkräfte dann auch vor der brennenden Wohnung stehen.Nicht ohne Grund ist in einigen Kreisen auf den DME der Einsatzkräfte nur eine Meldung ala "Alarm! Zum Gerätehaus kommen und Fahrzeug besetzen", ergänzt durch die Alarmart z. B. "Feuer3" oder "Türöffnung" zu lesen und keine Namen oder Adressen.
Privatsphäre, Unverletzlichkeit der Wohnung und so ...
Aber sonst ist noch alles gut, oder?Selbst der Fahrzeugführer darf strenmg genommen den Einsatzkräften nicht sagen wo die Fahrt hingeht. Alleine dem Fahrer kann er unter vier Augen das Ziel nennen. Ganz streng müsste der Fahrzeugführer das Ziel für sich behalten und an jeder Kreuzung den Fahrer die Richtung sagen "Hier rechts, nächste Ampel links, 3 Straßen geradeaus..."
Na, hoffentlich machen Polizei und Rettungsdienst das dann auch für jeden Mitfahrer.Ich empfehle dringend mal den Besuch eines Funklehrganges an der jeweiligen Landesfeuerwehrschule sowie das Studium des TKG (besonders §§ 88 und 89), BDSG, StGB (für den Anfang die §§ der Verpflichtungsniederschrift, die jeder der in ein Einsatzfahrzeug der BOS einsteigen will vor seiner ersten Fahrt unterschreiben muss: §§201 Abs.3 , 203 Abs. 2, 331, 332, 353 b , 358 StGB) und der anderen einschlägigen Gesetze, die in dem Fall greifen.
Und hinterher nicht wundern, wenn man nicht mehr ernst genommen wird.