
Zitat von
FirefighterAC
"Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist in jedem Fall strafbar" --> Verschwiegenheitspflicht.
Nur um's nochmal zu erwähnen.
Sorry, aber alleine mit dem Satz
"Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein."
Hat sich deine Quelle gänzlich disqualifiziert.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.