Hallo,
@Ebi
so ganz konform kann ich da nicht gehen, ich zitiere mal
Die Nachrichten sind ja für uns bestimmt!Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.
Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt
geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur
Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen
nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend.
Es geht ja bei meiner Frage nicht darum, ob wir diese Nachrichten empfangen dürfen oder nicht.
Nochmal langsam: Über diesen Rechner (und dem daran angeschlossenen Scanner) wird den Gruppenführern ein Zettel ausgedruckt, wo die Einsatzdaten draufsetehen. Der Rechner samt Scanner steht ja nicht bei mir zu Hause - sondern in unserer Fahrzeughalle - und es werden nur die FÜR DIESE FEUERWEHR bestimmten Nachrichten angezeigt. Der Schrank, wo die Hardware drinn steht ist verschlossen.
Eine ähnliche Lösung gibt es auch von Swissphone (Alarmdrucker) - das müßte dann ja auch verboten sein -, nur wir nutzen eben unsere eigene - billigere - Hardware-Lösung.
Ciao,
mICHael