Hallo,
dass man die Dinger kaufen kann, heißt ja nicht, dass ihr Betrieb auch grundsätzlich legal ist.
Meines Wissens ist das Luftverkehrsgesetz bis dato trotz einiger Vorstöße noch nicht geändert worden.
Inwieweit man Sondergenehmigung im Einzelfall seitens des LBA erhalten kann, ist mir nicht bekannt, z.B. für örtlich begrenzte Vorführungen, wie du sie beschrieben hast.

Bis dann

Dominic