Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
...
Frag mal hier nach:
http://www.feuerwehr-gruenhain-beier...=33&click=true
Geändert von AkkonHaLand (12.12.2013 um 19:46 Uhr) Grund: Spam und Folgebeiträge....
Geändert von AkkonHaLand (12.12.2013 um 19:47 Uhr) Grund: Spam und Folgebeiträge....
Ich empfehle die Drohne "Willi"
Tschuldigung, der musste raus :-)
mein Name ist Programm
Hallo,
muss eine solche Drohne nicht mehr vom Luftfahrtbundesamt (LBA) für den entsprechenden Luftraum und Verwendungszweck zugelassen sein?
Ist eine solche "zivile" Drohne schon mal zertifiziert worden?
Bisher hab ich immer nur Artikel aller Zukunftsvision dazu gelesen und in den meisten wurde auch von den recht hohen zulassungstechnischen Hürden gesprochen.
Bis dann
Dominic
Drohnen sieht man doch heutzutage allenthalben. Bei den RescueDays flog eine herum, im Fernsehen hat letztens eine Reportage Luftbilder einer Drohne über Lübeck verwendet, bei uns in der Gegend gibt es einen freien Journalisten, der bei Bränden schon mehrmals mit seiner Drohne auftauchte ...
Ist halt _das_ Spielzeug zur Zeit, wenn man up to date sein will. Mir graut vor dem - vermutlich nicht all zu fernen Tagen - an dem die bekannten Bildagenturen im Blaulichtmilieu auf Drohnen setzen und die Dinger über der Einsatzstelle schweben und einen beobachten, währen man die Fahrzeuginsassen aus dem Auto friemelt.
Zur Ausgangsfrage:
Habt ihr Bedarf festgestellt und sucht jetzt die passende Drohne? Oder wollt ihr eine Drohne haben und sucht jetzt eine mehr oder weniger schlüssige Begründung, wofür man die nutzen könnte?
Für die handelsübliche Feuerwehr ist das meiner Meinung nach zur Zeit nichts, zumindest nicht, wenn man nicht alle anderen Baustellen bereits abgearbeitet hat. Vorstellen könnte ich es mir für spezielle Einheiten (ABC-Züge, TEL / Verbandsführung zum Erkunden usw.). Setzt aber ein Konzept voraus, wie man das Ding durch wen (stetiger Personalmangel und dann solche Spielereien?) sinnvoll einsetzt.
Hallo,
dass man die Dinger kaufen kann, heißt ja nicht, dass ihr Betrieb auch grundsätzlich legal ist.
Meines Wissens ist das Luftverkehrsgesetz bis dato trotz einiger Vorstöße noch nicht geändert worden.
Inwieweit man Sondergenehmigung im Einzelfall seitens des LBA erhalten kann, ist mir nicht bekannt, z.B. für örtlich begrenzte Vorführungen, wie du sie beschrieben hast.
Bis dann
Dominic
Hallo,
die 25kg beziehen sich allerdings wohl nur auf den privaten Gebrauch, also als Spielzeug.
In dem Moment, wo ich die Dinger gewerblich verwende, bedarf es einer Erlaubnis. So zumindest der Tenor, wenn man mal Google bemüht.
Da bei der Feuerwehr ja alles ein Prüfzeichen braucht, wird's denke ich im Moment auch noch recht schwierig, da die Technik halt erst im Kommen ist und an den rechtlichen Voraussetzungen noch schwer gewerkelt wird.
Bis dann
Dominic
Geändert von Dominic (11.12.2013 um 21:09 Uhr)
Moin Holger,
vielleicht hilft Dir diese Link etwas weiter.Das ist ein Kollege aus meiner FF.
http://bse-airpix.com/informationen-...re-filmkopter/
MfG
HLF 49/1
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