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Thema: Kauf einer Drohne für die Feuerwehr

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,
    muss eine solche Drohne nicht mehr vom Luftfahrtbundesamt (LBA) für den entsprechenden Luftraum und Verwendungszweck zugelassen sein?
    Ist eine solche "zivile" Drohne schon mal zertifiziert worden?

    Bisher hab ich immer nur Artikel aller Zukunftsvision dazu gelesen und in den meisten wurde auch von den recht hohen zulassungstechnischen Hürden gesprochen.

    Bis dann

    Dominic

  2. #2
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Hallo,
    muss eine solche Drohne nicht mehr vom Luftfahrtbundesamt (LBA) für den entsprechenden Luftraum und Verwendungszweck zugelassen sein?
    Ist eine solche "zivile" Drohne schon mal zertifiziert worden?

    Bisher hab ich immer nur Artikel aller Zukunftsvision dazu gelesen und in den meisten wurde auch von den recht hohen zulassungstechnischen Hürden gesprochen.
    Drohnen sieht man doch heutzutage allenthalben. Bei den RescueDays flog eine herum, im Fernsehen hat letztens eine Reportage Luftbilder einer Drohne über Lübeck verwendet, bei uns in der Gegend gibt es einen freien Journalisten, der bei Bränden schon mehrmals mit seiner Drohne auftauchte ...

    Ist halt _das_ Spielzeug zur Zeit, wenn man up to date sein will. Mir graut vor dem - vermutlich nicht all zu fernen Tagen - an dem die bekannten Bildagenturen im Blaulichtmilieu auf Drohnen setzen und die Dinger über der Einsatzstelle schweben und einen beobachten, währen man die Fahrzeuginsassen aus dem Auto friemelt.

    Zur Ausgangsfrage:
    Habt ihr Bedarf festgestellt und sucht jetzt die passende Drohne? Oder wollt ihr eine Drohne haben und sucht jetzt eine mehr oder weniger schlüssige Begründung, wofür man die nutzen könnte?

    Für die handelsübliche Feuerwehr ist das meiner Meinung nach zur Zeit nichts, zumindest nicht, wenn man nicht alle anderen Baustellen bereits abgearbeitet hat. Vorstellen könnte ich es mir für spezielle Einheiten (ABC-Züge, TEL / Verbandsführung zum Erkunden usw.). Setzt aber ein Konzept voraus, wie man das Ding durch wen (stetiger Personalmangel und dann solche Spielereien?) sinnvoll einsetzt.

  3. #3
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    Hallo,
    dass man die Dinger kaufen kann, heißt ja nicht, dass ihr Betrieb auch grundsätzlich legal ist.
    Meines Wissens ist das Luftverkehrsgesetz bis dato trotz einiger Vorstöße noch nicht geändert worden.
    Inwieweit man Sondergenehmigung im Einzelfall seitens des LBA erhalten kann, ist mir nicht bekannt, z.B. für örtlich begrenzte Vorführungen, wie du sie beschrieben hast.

    Bis dann

    Dominic

  4. #4
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Hallo,
    muss eine solche Drohne nicht mehr vom Luftfahrtbundesamt (LBA) für den entsprechenden Luftraum und Verwendungszweck zugelassen sein?
    Ist eine solche "zivile" Drohne schon mal zertifiziert worden?
    Wenn du das beachtest was ich geschrieben habe.
    Zum Theme Gewicht sind 25Kg max. was man ohne Zulassung etc fliegen darf.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Hallo,
    die 25kg beziehen sich allerdings wohl nur auf den privaten Gebrauch, also als Spielzeug.
    In dem Moment, wo ich die Dinger gewerblich verwende, bedarf es einer Erlaubnis. So zumindest der Tenor, wenn man mal Google bemüht.

    Da bei der Feuerwehr ja alles ein Prüfzeichen braucht, wird's denke ich im Moment auch noch recht schwierig, da die Technik halt erst im Kommen ist und an den rechtlichen Voraussetzungen noch schwer gewerkelt wird.

    Bis dann

    Dominic
    Geändert von Dominic (11.12.2013 um 21:09 Uhr)

  6. #6
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    Moin Holger,

    vielleicht hilft Dir diese Link etwas weiter.Das ist ein Kollege aus meiner FF.

    http://bse-airpix.com/informationen-...re-filmkopter/
    MfG
    HLF 49/1

  7. #7
    meierzwo Gast
    Im Modellflug: Bis 5 kg ohne Genehmigung, darüber braucht man eine Aufstiegserlaubnis. Modellflugversicherung ist Pflicht. Wildfliegerei, also nicht von einem genehmigten Modelflugplatz aus, ist eine Grauzone. Man braucht die Genehmigung des Grundstückeigentümers. Auch bis 5 kg sind gewisse Regeln einzuhalten, z.b. Abstand zu Siedlungen etc. Autonomer Flug ist verboten und es gilt Sichtverbindung zum Modell. Da Modellflugzeuge zu den Luftfahrzeugen zählen, zählt das Flugverkehrsrecht und Einhaltung der Kontrollzonen. Eine besondere Befähigung des Piloten im Hobbybereich wird nicht verlangt. Flug mit Videobrillen ist ebenfalls nicht ganz klar geregelt. Auf der sicheren Seite ist man derzeit im Lehrer-Schüler Betrieb mit zwei gekoppelten Sendern, damit im Falle eines Problems der Lehrer die Kontrolle übernehmen kann.
    Im gewerblichen Bereich braucht man für jeden Flug eine Erlaubnis. Es gibt strenge Auflagen zu den Flügen. Ein Befähigungsnachweis des Piloten wird in der Regel verlangt.
    Keine Ahnung, unter was Feuerwehr oder andere HiOrgs fallen würden.

    Zu den Multikoptern selber. Der Hobbybereich ist nichts für den kommerziellen Betrieb. Man braucht Service und Support und da redet man schnell von Anschaffungskosten im Bereich eines guten PKW. Der Unterhalt ist auch nicht ohne. Die Akkus sind empfindlich und für ungeplante Ad Hoc Einsätze eigentlich nicht sonderlich gut geeignet.
    Natürlich kann man sich auch was aus dem Hobbybereich zusammen basteln, aber damit fliegt man nicht über unbekanntes Gelände und schon gar nicht über Personen.

    Wenn man sich als Feuerwehr so etwas anschaffen will, sollte schon ein vernünftiges Konzept und Anforderungsprofil dahinter stehen. Verluste des Fluggerätes sind mit einzukalkulieren. Die Dinger fallen schon mal vom Himmel.
    Geändert von meierzwo (12.12.2013 um 09:30 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Hallo,
    In dem Moment, wo ich die Dinger gewerblich verwende, bedarf es einer Erlaubnis. So zumindest der Tenor, wenn man mal Google bemüht.
    Die Feuerwehr ist aber nicht gewerblich.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    meierzwo Gast
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Die Feuerwehr ist aber nicht gewerblich.
    Fällt aber auch nicht wirklich in den Hobby- oder Freizeitbereich. Und wenn man einen Multikopter halbwegs sinnvoll einsetzen will (Videodownlink, FLIR-Kamera, GSG-Messung) ist man sehr schnell über den 5 kg Abfluggewicht.

  10. #10
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    Hallo,
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Die Feuerwehr ist aber nicht gewerblich.
    spätestens, wenn die Drohne beim Einsatz in die Stromleitung fliegt und dir einen halben Ortsteil mit Industrie oder gar Einrichtungen, wie Krankenhäuser oder Vergleichbares zwangsweise vom Netz nimmt, wird dir deine Haftpflichtversicherung (sofern du eine hast) was anderes erzählen und die Kostenübernahme ablehnen. Auch der Versicherungsträger der Gemeinde wird wohl schwerlich für solche fälle eintreten können.
    Ich glaube auch nicht, dass eine Modellflugversicherung, die den Betrieb von Fluggeräten zu Sport- und Freizeitzwecken abdeckt, diesen Fall als versicherungsfähig einsieht.

    Ich will den Einsatz dieser Fluggeräte, sofern sie mit einem entsprechenden sinnigen Konzept stattfinden, gar nicht verteufeln. Die Technik und die Einsatzmöglichkeiten finde ich auch durchaus spannend.

    Bis dann

    Dominic

  11. #11
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Ich will den Einsatz dieser Fluggeräte, sofern sie mit einem entsprechenden sinnigen Konzept stattfinden, gar nicht verteufeln. Die Technik und die Einsatzmöglichkeiten finde ich auch durchaus spannend.
    Ich glaube nur nicht das die Feuerwehr gewerblich ist.
    Als nächstes sehe ich Drohnen als praxisuntauglich an, solange sie nur im Sichtbereich geflogen werden dürfen, dies sollte sogar eine Vermisstensuche nachts mit Wärmebildkamera ausschließen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Hallo,
    das Luftverkehrsgesetz spricht sogar nur von der Ausnahme bei den Fluggeräten von "Sport- und Freizeitgestaltung", wie Meierzwo schon geschrieben hat, wenn du dich an der Begrifflichkeit "gewerblich" als solche störst.

    Wir können jetzt noch lange darüber diskutieren, was die "Feuerwehr" aus juristischer Sicht eigentlich ist und wie sie als Solche von der Gesetzgebung und Rechtsprechung eingeordnet wird, wobei es da auch noch je nach Bundesland auf die Feinheiten ankommt und auf die gerade verrichtete Tätigkeit (z.B. Feuerwehrfest vs. Feuerwehreinzatz).
    Aber ich denke themenübergreifend, gelten für die Feuerwehren die gleichen Normen und Regularien, wie für Behörden und deren angeschlossenen Einrichtungen, welche wiederum zwar nicht zwingend gewerblich im Sinnen von privatwirtschaftlich sein müssen, aber dennoch viele gewerbliche Normen zu erfüllen haben.

    Meines Erachtens kann die Verwendung von unbemanntem Fluggerät im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes nicht als "Sport- und Freizeitgestaltung" angesehen werden.
    Von daher ist der derzeitige Einsatzbereich allein schon aufgrund der Rechtslage für die Feuerwehr zu sehr begrenzt, was du ja selbst auch geschrieben hast.
    Als Feuerwehr habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten und zwar noch strenger als jeder Privatmann. Gleichzeitig habe ich auch eine Verantwortung gegenüber den Bürgern meiner Gemeinde, dass ich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sachgerecht umgehe.
    Jetzt wird eine solche Drohne in Anschaffung und Betrieb nicht so teuer sein wie das Debakel mit dem Eurohawk des BMVg, aber trotzdem wäre es doch trotzdem Blödsinn, wenn ich Steuergeld für etwas ausgebe, was ich letztendlich gar nicht für meine Aufgabe verwenden darf.
    Da warte ich doch lieber die derzeit laufenden Entwicklungen in diese Richtung ab.

    Vielleicht müssen wir uns ja in fünf Jahren auch mit ausgebreiteten Armen in den Garten stellen, wenn wir unsere Lieferung von Amazon oder vom Pizzaboten erwarten. ;-)

    Bis dann

    Dominic

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