Wer sagt das?
Und was hat das mit Datenschutz zu tun?
Ich zitiere mal aus der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) vom 30. November 2010, § 5 Ausstattung der Einsatzfahrzeuge:
Die in Art. 2 Abs. 6 und 7 BayRDG genannten Einsatzfahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes werden mit technischen Einrichtungen ausgestattet, mit denen Standortinformationen an das Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstellen übermittelt werden. Die jeweils aktuellen technischen Anschlussbedingungen zur Übertragung von Standortinformationen der Einsatzfahrzeuge und das landesweit einheitliche Schnittstellenprotokoll, die von der obersten Rettungsdienstbehörde festgelegt werden, sind einzuhalten.
Aber ich will jetzt nicht in eine Juristen-Datenschutz-Haarspalterei-Diskussion abdriften... mich interessiert, ob es Tetra Handfunken mit dieser Funktion gibt!
Und Systeme wie RescueTrack sind ja wohl auch schon grossflächiger in Betrieb!?