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Thema: Notruf 112 bzw. 110 - Wird die Anschrift des Anrufers angezeigt?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Entschuldige, wenn ich widerspreche. Hat in Eurem Flächenlandkreis die Polizei mal versucht Sonntag, 01:27 Uhr beim Ordnungsamt anzurufen um eine Personenabfrage zu machen? Die Ordnungämter pflegen die Datenbank, aber geführt wird sie auf den Servern der Rettungsleitstellen, damit jederzeit ein Zugriff gewährleistet ist.
    Zum Thema Flächenlandkreis: wie groß ist denn Euer Landkreis? Ich spreche hier von 1,135 Millionen Einwohnern, auf 2.291 km² in 21 Kommunen mit 270 Stadt-/Gemeindeteilen (also Einwohnerzahlenmäßig dem größten und Flächenmäßig dem 14.gößten Landkreis in Deutschland - Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_d...e_Deutschlands).
    Entschuldige wenn ich widerspreche,
    aber das ist der größte Schwachsinn, den ich je hier in diesem Forum gelesen habe.

    Warum sollte die Polizei beim Ordungamt anrufen um eine Personalabfrage durchzuführen ??

    Seit wann haben die Rettungsleitstellen Zugriff auf die Personaldaten der Einwohnermeldeämter ????

    Das ist aus Datenschutzgründen überhaupt nicht möglich.

    Auch ein Moderator sollte mal überlegen, bevor er so etwas schreibt.

    eltown.

  2. #2
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    Zitat Zitat von eltown Beitrag anzeigen
    (...) Seit wann haben die Rettungsleitstellen Zugriff auf die Personaldaten der Einwohnermeldeämter ????
    Natürlich haben die darauf Zugriff! Macht auch Sinn. Schonmal dran gedacht, das eine RLST bei einem Brand vielleicht mal schnell nachschauen möchte, wieviele Personen in einem Hausleben? Und dafür brauchen sie jawohl einen Zugriff auf den "EMA-Karton", wie man bei uns so schön sagt.

    Im übrigen hat JEDER Bürger (beschränkten) Zugriff auf die Daten eines Einwohnermeldeamtes. Hier bei uns in der Stadt ist sogar eine Onlineabfrage möglich.

    Schwachsinn ist das also nicht...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Larynxtubus Beitrag anzeigen
    Natürlich haben die darauf Zugriff! Macht auch Sinn. Schonmal dran gedacht, das eine RLST bei einem Brand vielleicht mal schnell nachschauen möchte, wieviele Personen in einem Hausleben? Und dafür brauchen sie jawohl einen Zugriff auf den "EMA-Karton", wie man bei uns so schön sagt.

    Schwachsinn ist das also nicht...
    Dann gib mir bitte mal genauere Infos. Wo steht das ??

    Bei welcher Leitstelle ist das so, dass man Zugriff auf das Computersystem des Einwohnermeldeamtes hat.
    EMA-Kartons gibt es ja schon lange nicht mehr.
    Bei den Einwohnermeldeämtern gibt es beispielsweise geschützte Daten, die nicht für jedermann zugänglich sind.
    Ich würde ganz ernergisch dagegen protestieren, dass die Leitstelle in dem PC der Einwohnermeldedaten
    rumwühlen kann.
    eltown

  4. #4
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    Zitat Zitat von eltown Beitrag anzeigen

    Und man kann auch seine Auskunftseinträge beim Einwohnermeldeamt sperren lassen.
    Die "normale" Auskunftssperre wird aber bei behördlichen Anfragen nix nutzen ;-)

    Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2

  5. #5
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    Die Rufnummer wird ja übermittelt aber es gibt keine Datenbank in der alle Anschlüsse hinterlegt sind. Das weiß ich ganz sicher da ich persönlich schon mitbekommen habe das (ok Polizei) aber aufgrund der nicht Eintragung konnte keine Rufnummer ermittelt werden obwohl die Anschrift bekannt war und in diesem Einsatz wertvolle Zeit dafür aufgebracht werden musste um ein Fahrzeug nach Hause zu schicken. Warum sollte so ein Aufwand getrieben werden wenn man ganz einfach die Rufnummer verfolgen kann dann sollte das ja in die einfache Richtung auch kein Problem sein, oder ?

  6. #6
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    Hallo,
    dass eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun, nur damit wir uns nicht falsch verstehen.
    Es geht nur um die Rückverfolgung des Anschlusses bei einem Notruf auf die 112/110.

    Der von dir jetzt beschriebene Fall liegt schon rechtlich wieder völlig anders.

    Bis dann

    Dominic

  7. #7
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    Leute, ...

    ... ihr müsst hier mal ganz klar Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht trennen.

    Im Rahmen des Strafrechtes und der Strafverfolgung ist eine richterliche Entscheidung zwingend erforderlich. Anruf/Anschreiben an/bei der zuständigen StA, Antrag der StA beim zuständigen Gericht und dann der Beschluss des zuständigen Gerichtes.

    Im Gefahrenabwehrrecht ist es etwas anders. Liegt eine Gefahr für Leib oder Leben einer Person vor, ist z.B. eine Eilanordnung durch einen Mitarbeiter des höheren Polizeivollzugsdienstes ausrechend um entsprechende Maßnahmen zu vollziehen.

    Und das ist doch der Kasus Knaktus.

    Die Diensteanbieter sind dann verpflichtet, die Daten entsprechend zu übermitteln. Und zwar unmittelbar! Da kommt es zu keiner Recherche im Internet oder anderen öffentlichen Medien. Da kommt es zur Übermittlung durch den Provider direkt.

    Eine zentrale, allumfassende Datenbank über sämtliche ausgegebenen Telefonnummern, ob Mobil- oder Festnetz gibt es tatsächlich nicht. Aber Datenbestände bei den einzelnen Providern.

    Das dies über die FELén, IRLSén oder wie immer sie auch heißen nicht läuft, sondern über die zuständigen Polizeidienststellen setze ich mal als bekannt voraus.

    MfG

  8. #8
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    Hallo,
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Das dies über die FELén, IRLSén oder wie immer sie auch heißen nicht läuft, sondern über die zuständigen Polizeidienststellen setze ich mal als bekannt voraus.
    warum sollte dies so sein. Welche Rechtsgrundlage unterscheidet hier die Möglichkeiten der Dienststellen der Landespolizei, von den Rettungsleitstellen? Auch wenn die Polizei es manchmal gerne so hätte, sie ist nicht die einzige Gefahrenabwehrbehörde und hat die alleinige "Macht von Grayskull".

    §108 TKG und die begleitenden Vorschriften verpflichten die Telekommunikationsanbieter die Daten zu Anschlußnummer und zur Standortermittlung direkt bei Herstellung der Notrufverbindungen (112 und 110) an die Notrufabfragestelle mit zu übertragen.

    Also ist für die Antwort auf die Ursprungsfrage nur maßgeblich, ob die jeweilige Leitstelle die Möglichkeit der Verarbeitung dieser Daten technisch nutzt/nutzen kann.

    Wohlgemerkt, es geht hier nur um Notrufe, nicht um z.B. Handyortung bei Personensuche.

    Bis dann

    Dominic

  9. #9
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Hallo,

    warum sollte dies so sein. Welche Rechtsgrundlage unterscheidet hier die Möglichkeiten der Dienststellen der Landespolizei, von den Rettungsleitstellen?
    Richtig! Im Rahmen des Gefahrenabwehrrechtes gibt es dort keinerlei Unterschiede in der Rechtsvorschrift. Aber mal ehrlich: Ich habe noch keine FEL, etc. kennen gelernt, die derartige Vorgänge eigenständig abgearbeitet hat. Und ich habe viele Jahre lang zeitgleich mit 3 FEL´en zusammen gearbeitet.

    Das Verfahren über die zuständigen Polizeidienststellen abzuwickeln liegt einzig und alleine daran, dass diese eindeutig mehr Erfahrung in der Verarbeitung derartigen Vorgänge haben! Und das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass ich es dem einen oder anderen Mitarbeiter einer FEL nicht zutrauen würde.

    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Auch wenn die Polizei es manchmal gerne so hätte, sie ist nicht die einzige Gefahrenabwehrbehörde und hat die alleinige "Macht von Grayskull".
    Diese Antwort habe ich im Sinne meines Postings nicht erwartet, halte sie im Übrigen für voreingenommen und werde sie nicht kommentieren! Auf derartige Sticheleien gehe ich nicht ein!

    MfG

  10. #10
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    16.03.2013
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    antwort

    ja er sied deinen namen deine stra?e und auch deine handy oder telefonnummer wenn sie unterdrückt ist er kann dich mit einer taste trotzdem zurückrufen

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