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Thema: Allgemeine Fragen zur Pocsag Auswertung

  1. #16
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    Mindestens in den Genehmigungen der dafür zuständigen Landesbehörde zur Frequenznutzung (landläufig auch "Funkgenehmigung" genannt) ;-)

    Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2

  2. #17
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    Wie gesagt das rechtliche wird geklärt macht euch darüber keine allzugroßen Sorgen ;).
    Ich würde mich freuen wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte...

  3. #18
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    Zitat Zitat von Myokard Beitrag anzeigen
    Wie gesagt das rechtliche wird geklärt macht euch darüber keine allzugroßen Sorgen ;).
    Ich würde mich freuen wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte...
    Ne, mach ich mir auch nicht.
    Nur jeder sagt man darf es nicht, aber ich will wissen wo es steht.
    Und solange behaupte ich weiter, ein Scanner darf benutzt werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #19
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    Bestimmt in einem Gesetz der RegTB. Die Zentrale Prüfstelle an der LFS BW wird dir sicherlich auf eine Anfrage per Mail antworten. In ihren Veröffentlichungen steht auch, dass alle Geräte im BOS Einsatz entsprechend geprüft sein müssen.

  5. #20
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    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    RegTB.
    Wer solln das sein?

    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    In ihren Veröffentlichungen steht auch, dass alle Geräte im BOS Einsatz entsprechend geprüft sein müssen.
    Link???
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #21
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    Damit ist die RegTP gemeint die heute Bundesnetzagentur (BNetzA) heisst.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  7. #22
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wer solln das sein?


    Link???
    Lass Gut sein Alex...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  8. #23
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    Mich hat es grad selbst intressiert. Bin über folgendes gefallen:

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...f?von=3&bis=22

    Intressant ist: "2. Technische Richtlinie der BOS"

    Gruß,
    FFSSBZ

  9. #24
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    Zitat Zitat von FFSSBZ Beitrag anzeigen
    Mich hat es grad selbst intressiert. Bin über folgendes gefallen:

    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...f?von=3&bis=22

    Intressant ist: "2. Technische Richtlinie der BOS"

    Gruß,
    FFSSBZ
    Bei mir kommt nur Seite nicht verfügbar.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
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    Gestern ging es bei mir noch, hier ein anderer Link mit gleichem Inhalt:
    http://deposit.d-nb.de/ep/netpub/9x/...tlinie2006.pdf

    Gruß,
    FFSSBZ

  11. #26
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    Zitat Zitat von Myokard Beitrag anzeigen
    Ich wurde gebeten für eine Feuerwehr ein POCSAG Auswertungssystem zum laufen zu bekommen. Also einen Bildschirm auf dem in bunten Farben die Meldertexte erscheinen.
    Leute bleibt doch mal am Teppich, das ist als spielerei gedacht, damit man im GH nen Monitor hat und kann was drauf sehen! Es dient nicht zur Alarmierung, allenfalls als Zusatzalarm, und da ist es EGAL was da drann hängt da Ja nicht auf BOS Frequenzen gesendt wird! Er will ja hier nicht mit nem Wouxon und ähnlichem Krempel ne Leitstelle betreiben!!!

    Schlimm die Scheinheiligen hier!!!
    Gruß Angriffstrupp

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  12. #27
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    komisch das andere das auch finden....


    Berlin: http://www.berlin.de/imperia/md/cont...009_b5_mod.pdf

    2. Technische Richtlinien der BOS
    Es wird darauf hingewiesen, dassfür die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.
    Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landes-oder Bundesbehörde.
    Bayern: http://www.kfv-landsberg.net/index.p...funkrichtlinie

    Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat be-schlossen, dem Betrieb von Funkanlagen nur zuzustimmen, wenn sie einer gültigen
    Technischen Richtlinie (TR BOS) entsprechen. Dies gilt auch für reine Empfangs-funkanlagen (Nr. 2.1). In Nr. 2 der Bekanntmachung vom 7. September 2009 (GMBl
    S. 803) hat das Bundesministerium des Innern nochmals darauf hingewiesen.
    Das Staatsministerium des Innern informiert die Betreiber der Funkverkehrskreise
    (Nr. 3.1) über die geprüften und zugelassenen Funkanlagen der BOS in Bayern.
    Der Betrieb nicht für die BOS zugelassener Funkanlagen auf Frequenzen der BOS
    in Bayern bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums des Innern.
    Mal vom Bundesinneministerium, zwar für die Bundespolizei aber du wirst gleich wieder meckern das ist ja was völlig anderes und überhaupt steht da ja garnix von Feuerwehr oder sowas

    http://deposit.d-nb.de/ep/netpub/9x/...tlinie2006.pdf

    siehe Berlin

    soll noch jemand für dich die anderen 14 Bundesländer googlen oder schaffst du das selbst?

    Edit: und Teilnahme am BOS Funk heißt auch nur hören! Deswegen gilt es auch für diese "Spielerei"

  13. #28
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    Gut das die ganzen Schlaumeier und ...... nix zu sagen haben!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  14. #29
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    Nimms mir nicht übel, aber so steht das da nicht.
    Da steht genau geschrieben welche reinen Empfangsfunkanlagen eine Zulassung brauchen.

    Zitat:"Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat beschlossen,
    dem Betrieb von Funkanlagen nur zuzustimmen, wenn sie einer gültigen
    Technischen Richtlinie (TR BOS) entsprechen. Dies gilt auch für reine Empfangsfunkanlagen
    (Nr. 2.1). In Nr. 2 der Bekanntmachung vom 7. September 2009 (GMBl
    S. 803) hat das Bundesministerium des Innern nochmals darauf hingewiesen."

    Weiter untern stehen dann die Empfangsfunkanlagen ABSCHLIESSEND aufgezählt welche eine Zulassung benötigen.
    Einen Umkehrschluß das andere verboten sind kann ich hieraus nicht ableiten.

    "2.1 Empfangsfunkanlagen
    Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
    – Anrufmeldeempfänger (ME 0),
    – Taschenmeldeempfänger (ME I),
    – tragbare Meldeempfänger (ME II),
    – ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
    ME III und ME IV),
    – digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
    – digitale Sirenensteuerempfänger (DSE)."

    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Mal vom Bundesinneministerium, zwar für die Bundespolizei aber du wirst gleich wieder meckern das ist ja was völlig anderes und überhaupt steht da ja garnix von Feuerwehr oder sowas
    Stimmt, denn hier fehlt es dem Bund an der Regelungskompetenz. ;-)
    Föderalismus läßt grüßen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #30
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    Nun, was sagt dann der Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.

    Scanner werden nicht mal als Empfangsanlage genannt, eben weil sie eh nicht dafür vorgesehen und zugelassen sind.

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