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Thema: Freistellung von der Arbeit (HiOrg)

Baum-Darstellung

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  1. #3
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    Hey,

    Wie da die Gesetztesgrundlagen für *eigenständige* Hilfsorganisationen sind kann ich dir leider nicht sagen. Für die Feuerwehren jedoch ist es in der Regel im Brandschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

    bei uns z.B. im Niedersächsischen Brandschutzgesetz:

    http://www.nds-voris.de/jportal/?que...=true&aiz=true

    http://www.bvn.de/lv_bauwirtschaft/m...rkblatt_01.pdf

    Spannend ist hier §12 und §32

    Hier ist beschrieben dass einem durch die !ehrenamtliche! Tätigkeit als Feuerwehrfrau / mann keine Nachteile entstehen dürfen und der Arbeitgeber einen hierfür entsprechend freizustellen hat. Im Umkehrschluss ist hier auch nachzulesen dass sich der Arbeitgeber die Kosten für den Ausfall der Arbeitskraft entsprechend vom Träger der Feuerwehr zurückholen kann!

    LG, Jan

    Nachtrag:

    Ich habe gerade nochmal geschaut: Ähnliche Regelungen gibt es auch für Katasrophenschutz-Einheiten (welche ja nun nicht explizit von der Feuerwehr gestellt sind). Hierfür gibt es ebenfalls Katasrophenshutz-Gesetzte (ich glaube auch auf Länderebene). Fraglich ist hier halt ob die Alarmierung des RTWs im Rahmen eines KatS Einsatzes oder als Teil einer KatS Einheit erfolgt. Falls ja könnte ich mir durchaus vorstellen dass eine derartige Regelung greifen könnte. Erfolgt die Alarmierung jedoch um Lastspitzen im Regelrettungsdienst abzufangen wird die Sache schon komplizierter...
    Geändert von Jan-Henrik (19.10.2012 um 12:53 Uhr)

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