Ich glaube die ersten die anfingen diese Regelungen auf zu weichen, war das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hatten die etwas mit den BOS zu tun, nichtmal ansatzweise...nö...wollten sich nur mehr Respekt auf den Autobahnen verschaffen. Und Schwupps...blöde Ausrede reichte.

Ebenso die Verkehrsmeister einiger Nahverkehrsbetriebe...beispielsweise in Oberhausen.

Speziell bei den Räumfahrzeugen jetzt sehe ich weniger verwerfliches.
Denn wenn man sich die Zustände der letzten 2-3 Winter mancherorts vor Augen führt, hat der Räumdienst durchaus was vonwegen Katstrophenschutz, nur halt eben fachlich spezialisierter.
Bei den Nahverkehrsbetrieben ist die Begründung, dass durch diese elektrifizierte Strecken von Straßenbahnen ect. stromlos geschaltet werden und dass dadurch das Arbeiten der Rettungsdienste sicherer bzw. erst ermöglicht wird. Von daher da durchaus nachvollziehbar und auch im Gesetz so verankert http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html - 3.
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind -
Bei der BAG verstehe ich es aber persönlich nicht.