Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
Ebenso die Verkehrsmeister einiger Nahverkehrsbetriebe...beispielsweise in Oberhausen.
Im Gegensatz zu BAG und Winterdienst brauchen die für die (komplette!) SoSi-Anlage keine Ausnahmegenehmigung bemühen, sondern sind in der StVZO explizit als "Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen" als Berechtigte genannt.