Das Thema hatten wir schon einige male in diesem Forum.
Gruss Flo
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Gruss Flo
Gruss Flo
Sorry falsche Antwort von mir...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Einfach mal lesen:
Presseinformation vom 27.09.2011
http://www.autokiste.de/psg/1109/9685.htm
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Mit Blaulicht können die Fahrzeuge bei Verkehrsstillstand notfalls auch gegen die Fahrtrichtung räumen und sind weisungsbefugt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Damit sei man für die Winterdienstsaison besser gerüstet denn je, sagte Minister Voigtsberger.
Insgesamt ist Blaulicht für den Winterdienst zwar selten, aber nicht ganz neu. Per Sondergenehmigung wurde dies regional schon bisher praktiziert, auch kommen im Einzelfall Fahrzeuge von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk zum Einsatz, die schon mangels gelber Rundumkennleuchten mit Blaulicht unterwegs sein können. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen hatte dem Blaulicht-Einsatz jedenfalls auf hochfrequentierten Strecken bereits 2006 als effektiv bezeichnet.
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e.
Danke für die Antwort. Und schon wieder was dazugelernt.
Gruß
Patrick
Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
Fehler 405
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