http://www.google.de/imgres?um=1&hl=...:24,s:20,i:201
seit wann denn das?
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seit wann denn das?
Das Thema hatten wir schon einige male in diesem Forum.
Gruss Flo
Gruss Flo
Sorry falsche Antwort von mir...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Einfach mal lesen:
Presseinformation vom 27.09.2011
http://www.autokiste.de/psg/1109/9685.htm
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Mit Blaulicht können die Fahrzeuge bei Verkehrsstillstand notfalls auch gegen die Fahrtrichtung räumen und sind weisungsbefugt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Damit sei man für die Winterdienstsaison besser gerüstet denn je, sagte Minister Voigtsberger.
Insgesamt ist Blaulicht für den Winterdienst zwar selten, aber nicht ganz neu. Per Sondergenehmigung wurde dies regional schon bisher praktiziert, auch kommen im Einzelfall Fahrzeuge von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk zum Einsatz, die schon mangels gelber Rundumkennleuchten mit Blaulicht unterwegs sein können. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen hatte dem Blaulicht-Einsatz jedenfalls auf hochfrequentierten Strecken bereits 2006 als effektiv bezeichnet.
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e.
Danke für die Antwort. Und schon wieder was dazugelernt.
Gruß
Patrick
Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
Fehler 405
@ commtechwireless6900,Zitat von ;427340
Nicht nur www.strassen.nrw.de, es gibt auch Privatleute in WKW die dort auch Blaulicht haben *gggg*
z.B. gibt es diese hier:
http://www.wer-kennt-wen.de/club/5vyyzagq
Hallo!
Du weist hoffentlich was diese witzigen weiß/rot gestreiften Randbemalungen diverser kommuneller und Behördlicher Fahrzeuge zu bedeuten hat.
Wenn ja, dürfte dir klar sein das mit solch einem Status es heute nur noch eine schlappe Ausrede und einen verhältnissmässig kleinen juristischen Schritt bedeutet, auch ein Blaulicht benutzen zu dürfen.
Ich glaube die ersten die anfingen diese Regelungen auf zu weichen, war das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hatten die etwas mit den BOS zu tun, nichtmal ansatzweise...nö...wollten sich nur mehr Respekt auf den Autobahnen verschaffen. Und Schwupps...blöde Ausrede reichte.
Ebenso die Verkehrsmeister einiger Nahverkehrsbetriebe...beispielsweise in Oberhausen.
Speziell bei den Räumfahrzeugen jetzt sehe ich weniger verwerfliches.
Denn wenn man sich die Zustände der letzten 2-3 Winter mancherorts vor Augen führt, hat der Räumdienst durchaus was vonwegen Katstrophenschutz, nur halt eben fachlich spezialisierter.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Wenn man wie Jürgen schon sagte, die letzen Winter mal Revue passieren lässt, dann muss man sagen: Der Kat-Schutz und auch die " normale " Öffentliche Ordnung und Verkehrssicherheit steht und fällt mit einem Funktionierendem Winterdienst! Grade auf der BAB 45, die Jürgen und mich verbindet...*lol*
Von daher ist Sondersignal für Winterdienste durchaus zu Empfehlen.
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Bei den Nahverkehrsbetrieben ist die Begründung, dass durch diese elektrifizierte Strecken von Straßenbahnen ect. stromlos geschaltet werden und dass dadurch das Arbeiten der Rettungsdienste sicherer bzw. erst ermöglicht wird. Von daher da durchaus nachvollziehbar und auch im Gesetz so verankert http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html - 3.Ich glaube die ersten die anfingen diese Regelungen auf zu weichen, war das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hatten die etwas mit den BOS zu tun, nichtmal ansatzweise...nö...wollten sich nur mehr Respekt auf den Autobahnen verschaffen. Und Schwupps...blöde Ausrede reichte.
Ebenso die Verkehrsmeister einiger Nahverkehrsbetriebe...beispielsweise in Oberhausen.
Speziell bei den Räumfahrzeugen jetzt sehe ich weniger verwerfliches.
Denn wenn man sich die Zustände der letzten 2-3 Winter mancherorts vor Augen führt, hat der Räumdienst durchaus was vonwegen Katstrophenschutz, nur halt eben fachlich spezialisierter.
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind -
Bei der BAG verstehe ich es aber persönlich nicht.
Haribo macht Markus froh!
Im Gegensatz zu BAG und Winterdienst brauchen die für die (komplette!) SoSi-Anlage keine Ausnahmegenehmigung bemühen, sondern sind in der StVZO explizit als "Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen" als Berechtigte genannt.
Selbstverständlich gehört das BAG zu den BOS.
Das BAG hat im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes unter anderem die TOB (Transportorganisation des Bundes) sicherzustellen (einfach mal ins Verkehrssicherstellungsgesetz und Verkehrsleistungsgesetz rein sehen - steht da alles drin).
Das "blaue Blinklicht" (kein Horn!) dient insbesondere gegenüber ausländischen Verkehrsteilnehmern als Legitimation für die gesetzliche Kontrolltätigkeit (die Bedeutung versteht jeder Fahrer egal welcher Nationalität).
Die Verwendung ist im übrigen durch § 38 Abs. 2 gedeckt (Begleitung von Fahrzeugen bei der Kontrolltätigkeit), die Ausrüstung der Fahrzeuge durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 3 StVZO.
Wo ist also das Problem?
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Hallo Zusammen,
jetzt stellt sich bei mir die Frage....wann dürfen/sollte der Winterdienst das SoSi verwenden.
Wenn er seinen normalen Dienst (Schneeräumen) in gereglten Fahrtrichtung tätigt.
Wenn er entgegen der Fahrtrichtung, Rettungs-/Versorgungswege schafft....(ok, da stellt sich bei mir nicht unbedingt die Frage ;-)
Grüße,
Jörg
Z.B. wenn vor ihm Deppen auf der Straße sind, die noch einen Hinweis mehr darauf benötigen, dass nicht das Wetter gerade das Hauptproblem ist, sondern sie.
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