
Zitat von
DG7GJ
Ich glaube die ersten die anfingen diese Regelungen auf zu weichen, war das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Hatten die etwas mit den BOS zu tun, nichtmal ansatzweise...nö...wollten sich nur mehr Respekt auf den Autobahnen verschaffen. Und Schwupps...blöde Ausrede reichte.
Selbstverständlich gehört das BAG zu den BOS.
Das BAG hat im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes unter anderem die TOB (Transportorganisation des Bundes) sicherzustellen (einfach mal ins Verkehrssicherstellungsgesetz und Verkehrsleistungsgesetz rein sehen - steht da alles drin).
Das "blaue Blinklicht" (kein Horn!) dient insbesondere gegenüber ausländischen Verkehrsteilnehmern als Legitimation für die gesetzliche Kontrolltätigkeit (die Bedeutung versteht jeder Fahrer egal welcher Nationalität).
Die Verwendung ist im übrigen durch § 38 Abs. 2 gedeckt (Begleitung von Fahrzeugen bei der Kontrolltätigkeit), die Ausrüstung der Fahrzeuge durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 3 StVZO.
Wo ist also das Problem?
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)