Das der Feuerwehrmann als Verbrecher da gestellt wird!
Und da wunderst man sich das den Job oder das Hobby keiner mehr machen will...
Das der Feuerwehrmann als Verbrecher da gestellt wird!
Und da wunderst man sich das den Job oder das Hobby keiner mehr machen will...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Also ich kann weder der Berichterstattung im Allgemeinen und auch nicht den gemachten Statements von Verteidiger oder Anklagevertreter irgend etwas Verwerfliches abgewinnen.
Der Verteidiger sprich pro Mandant, der Anklagevertreter pro Staatsanwaltschaft. Da wird niemand im Besonderen diskreditiert.
Fakt ist doch: Der Fahrer entscheidet innerhalb von Sekunden. Oftmals richtig, manchmal nicht. Staatsanwaltschaft und Gericht haben Monate lang Zeit, unter Zuhilfenahme von Sachverständigen und Gutachten, zu rekonstruieren, das Geschehen aufzuarbeiten und eine Entscheidung zu fällen.
Und dieses Spielchen wird sich in unzähligen Fällen pro Jahr wiederholen.
Das Grundproblem ist, dass es sich bei dem Unfallverursacher um einen Feuerwehrangehörigen handelt, der Unfall im direkten Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit steht und medientechnisch von besonderem Interesse ist. Eben weil das Ganze Geschehen sehr spektakulär gewesen ist und erhebliche Folge hatte.
Jeder andere gleichgelagerte Fall, an dem kein Feuerwehrangehöriger beteiligt gewesen wäre, wäre mit aller größter Wahrscheinlichkeit mit einem gleichlautenden Urteil ausgegangen. Nur hätte es medientechnisch eine wesentlich kleinere Rolle gespielt.
Ich hoffe, dass der beteiligte und nun verurteilte Feuerangehörige mit dem Geschehenen jetzt abschließen und in der Zukunft damit leben kann.
Und über eines sollten wir uns doch alle klar sein: In so eine Situation kann jeder von uns kommen, egal welche Farbe das blaulichtbestückte Fahrzeug hat!
MfG
Das sind in etwa auch meine Gedanken.
Der Kamerad hat leider (fahrlässig) einen Fehler begangen und dadurch u.a. zwei Menschen getötet. Das ist zunächst natürlich für die beiden Getöteten tragisch, danach aber auch für ihn selbst, da es sicher nicht das war, was er erreichen wollte, als er sich hinter das Steuer setzte.
Dafür ist er - verhältnismäßig mild - bestraft worden, wie man es in einem Rechtsstaat erwarten sollte. Soweit ich das überblicken kann, wird das Urteil keine beamtenrechtlichen Auswirkungen für ihn haben. Ich verstehe es daher eher als symbolisch und halte es (als juristischer Laie) für Tat und Schuld angemessen. Kein Einsatzfahrer wird ernsthaft bestreiten können, dass es irgendwie gerechtfertigt sein kann, mit 63 km/h vorfahrtberechtigten Querverkehr zu kreuzen. Die Feuerwehr steht nun einmal nicht außerhalb des Gesetzes.
Bei aller Kameradschaft sollte man auch nicht die Sicht der Angehörigen vergessen, denen zwei liebe Menschen genommen worden sind. Das ist leider etwas, das uns allen, insbesondere allen Verkehrsteilnehmern, schnell passieren kann. Ein Moment der Unaufmerksamkeit, eine falsche Einschätzung und ein anderer Mensch lebt nicht mehr.
Solche Situationen kennen wir alle zu genüge, vielleicht nicht als unmittelbar Beteiligter, so doch als Retter. Vielleicht kommen dem ein oder anderen bei diesem Anlass auch eigene Einsatzfahrten in den Sinn, die unter "gerade nochmal gut gegangen" fallen.
Geändert von nederrijner (19.09.2012 um 21:44 Uhr)
Top Antwort, hätte es selbst nicht besser formulieren können..
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
Das der Ma einen Fehler ( fahrlassig ) gemacht hat ist klar, aber ich finde das ganze wird zu sehr aufgabauscht!
Wenn ich mit meinem privat PKW so einen Unfall verursache, kommt das logischer weise auch in der gesamten Republik in den Nachrichten, aber dann ist es gut.
Über das Urteil gegen mich wird dann bestimmt nur noch in den Printmedien berichtet, warscheinlich nur noch regional.
Bleibt zu hoffen das der Hamburger Feuerwehrmann nun auch das Urteil " verarbeiten " kann, und weiterhin zum Wohle der Menschen arbeiten kann.
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Hi,
niemand anderes als ein Mitglied einer BOS wir bei rot über eine Ampel fahen (es sei den er hat einen totalen Blackout)
@nederrijner: das trifft es total.
@Angriffstrupp: Wer hat den Angeklagten als Verbrecher dargestellt. Auch dieser hat Persönlichkeitsrechte, welche die Medien zu respektieren haben. Und zum Thema aufbauschen: Mitglieder einer BOS stehen nun mal mehr im allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit als andere Personen, insbesondere wenn Sie Dienst tun und ein Feuer löschen/Menschen retten/... oder eben einen Unfall haben. Vielen ist das nicht so bewußt.
Ansonsten fand ich den Bericht nicht reisserisch oder übermäßig parteiisch.
Gruß
Simon
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