Das sind in etwa auch meine Gedanken.
Der Kamerad hat leider (fahrlässig) einen Fehler begangen und dadurch u.a. zwei Menschen getötet. Das ist zunächst natürlich für die beiden Getöteten tragisch, danach aber auch für ihn selbst, da es sicher nicht das war, was er erreichen wollte, als er sich hinter das Steuer setzte.
Dafür ist er - verhältnismäßig mild - bestraft worden, wie man es in einem Rechtsstaat erwarten sollte. Soweit ich das überblicken kann, wird das Urteil keine beamtenrechtlichen Auswirkungen für ihn haben. Ich verstehe es daher eher als symbolisch und halte es (als juristischer Laie) für Tat und Schuld angemessen. Kein Einsatzfahrer wird ernsthaft bestreiten können, dass es irgendwie gerechtfertigt sein kann, mit 63 km/h vorfahrtberechtigten Querverkehr zu kreuzen. Die Feuerwehr steht nun einmal nicht außerhalb des Gesetzes.
Bei aller Kameradschaft sollte man auch nicht die Sicht der Angehörigen vergessen, denen zwei liebe Menschen genommen worden sind. Das ist leider etwas, das uns allen, insbesondere allen Verkehrsteilnehmern, schnell passieren kann. Ein Moment der Unaufmerksamkeit, eine falsche Einschätzung und ein anderer Mensch lebt nicht mehr.
Solche Situationen kennen wir alle zu genüge, vielleicht nicht als unmittelbar Beteiligter, so doch als Retter. Vielleicht kommen dem ein oder anderen bei diesem Anlass auch eigene Einsatzfahrten in den Sinn, die unter "gerade nochmal gut gegangen" fallen.