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Thema: Berechtigung eigenes Funkgerät

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  1. #11
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    Schade...

    ..., dass man diese Äußerung in keiner Weise nachlesen kann.

    Fakt ist, meiner Meinung nach, dass man mit derartigen Aussagen wenig bis gar nichts anfangen kann.

    Nach den zur Zeit gültigen OPTA-Regelungen für das Land Niedersachsen ist ein eigenständiger "Funkrufname" lediglich bis zum selbstständigen Gruppen- bzw. selbstständigen Truppfüher (-in) möglich. Darunter sieht die Regelung keine weiteren Möglichkeiten vor.

    In "meiner" Einheit ist es wie folgt gelöst:

    Leiter der Einheit: ..-01-1
    stellv. Ltr./Ltr. Fernmeldezentrale: ..-02-1
    Gruppenführer Funkgruppe: ..-09-1
    Truppführer ELW2: ..-09-12
    Truppführer SoKfzTEL ..-09-14
    Gruppenfüher Fernsprechbau ..-09-2

    @MeisterH:

    Mach Dich bitte gedanklich frei von den 70er-Kennungen. Die sind mit Einführung Tetra erledigt.

    Ortsbrandmeister z.B. bekommen nach jetzigem Stand immer die Endung ..-01-1!

    Nachlesen kannst Du das unter http://www.nds-voris.de/jportal/port...rue#focuspoint

    MfG Poli
    Geändert von Poli (05.08.2012 um 10:02 Uhr) Grund: Tipfehlerteufel

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