In Niedersachsen ist es so, dass jeder einen Rufnamen auf dem Dienstweg beantragen kann.
Also "Fußvolk" über OrtsBM --> Stadt-/GemeindeBM --> AbschnittBM --> KreisBM --> Leitstelle --> Sachbearbeiter FW des Kreises (der erste Hauptamtliche in der Aufzählung...),
Jede höhere Stelle bearbeitet den Antrag und - wenn sie ihn genehmigt - leitet ihn weiter. Wenn auch der Sachbearbeiter zustimmt geht der Antrag zurück zur Lst und die vergibt den Rufnamen.
IdR. wird aber unter Stadt-/Gemeinde-BM der Antrag kassiert / abgelehnt.
Einzelne Stadt-/Gemeinde-BM mit größerem Bereich / hohen Einsatzzahlen können ggf. einen eigenen Rufnamen als Sondergenehmigung bekommen.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator