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Thema: Berechtigung eigenes Funkgerät

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Bei uns in Franken hat der KBR einen roten Dienstwagen,ausgestattet mit Funk und offener SoSi Anlage.
    Die KBM haben Funk und verdeckte SoSi Anlage im Privat KfZ.
    Darunter haben sie keinen Funk.
    Lerne aus den Fehlern anderer,das Leben ist zu kurz um jeden Fehler selbst zu machen!!

  2. #2
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    ... bei uns auch !!!

    Zitat Zitat von Firetrucker Beitrag anzeigen
    Bei uns in Franken hat der KBR einen roten Dienstwagen,ausgestattet mit Funk und offener SoSi Anlage.
    Die KBM haben Funk und verdeckte SoSi Anlage im Privat KfZ.
    Darunter haben sie keinen Funk.
    Bei uns in Oberbayern (Bereich der ILS Traunstein) ist es das selbe in grün

  3. #3
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    Heißt, wie ist rechtlich ein "Wehrführer"/"Kommandant"/hier: "Ortsbrandmeister" mit FuG13 zu sehen, der mit eigenem Rufnamen auf wichtige Hose tut?

  4. #4
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    Kommandant auf 4 Meter Handquetsche bezeichnet man laut BOS Richtlinien in Bayern als 8/1 bzw. 2 Kommandant als 8/2.

    Also immer Florian (Ortsname) 8/1 oder 8/2.
    Heavy Rescue Team Abensberg

    ----PARATECH----

  5. #5
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    Zitat Zitat von Auke112 Beitrag anzeigen
    Kommandant auf 4 Meter Handquetsche bezeichnet man laut BOS Richtlinien in Bayern als 8/1 bzw. 2 Kommandant als 8/2.

    Also immer Florian (Ortsname) 8/1 oder 8/2.
    Servus!

    OT:
    Das ist nicht ganz richtig, denn nach gültigem IMS vom 11.05.2006 gibt es in Bayern keinen "8/2", sondern nur den "8/1".
    Aber es ging hier ja um Niedersachsen, nicht um Bayern...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #6
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    2.651
    In Niedersachsen ist es so, dass jeder einen Rufnamen auf dem Dienstweg beantragen kann.

    Also "Fußvolk" über OrtsBM --> Stadt-/GemeindeBM --> AbschnittBM --> KreisBM --> Leitstelle --> Sachbearbeiter FW des Kreises (der erste Hauptamtliche in der Aufzählung...),

    Jede höhere Stelle bearbeitet den Antrag und - wenn sie ihn genehmigt - leitet ihn weiter. Wenn auch der Sachbearbeiter zustimmt geht der Antrag zurück zur Lst und die vergibt den Rufnamen.

    IdR. wird aber unter Stadt-/Gemeinde-BM der Antrag kassiert / abgelehnt.
    Einzelne Stadt-/Gemeinde-BM mit größerem Bereich / hohen Einsatzzahlen können ggf. einen eigenen Rufnamen als Sondergenehmigung bekommen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    344
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    In Niedersachsen ist es so, dass jeder einen Rufnamen auf dem Dienstweg beantragen kann.

    Also "Fußvolk" über OrtsBM --> Stadt-/GemeindeBM --> AbschnittBM --> KreisBM --> Leitstelle --> Sachbearbeiter FW des Kreises (der erste Hauptamtliche in der Aufzählung...),

    Jede höhere Stelle bearbeitet den Antrag und - wenn sie ihn genehmigt - leitet ihn weiter. Wenn auch der Sachbearbeiter zustimmt geht der Antrag zurück zur Lst und die vergibt den Rufnamen.

    IdR. wird aber unter Stadt-/Gemeinde-BM der Antrag kassiert / abgelehnt.
    Einzelne Stadt-/Gemeinde-BM mit größerem Bereich / hohen Einsatzzahlen können ggf. einen eigenen Rufnamen als Sondergenehmigung bekommen.
    Nur mal interessehalber:
    Worauf beruht Dein Kenntnisstand? Wo kann man das nachlesen?

    MfG Poli

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