Heißt, wie ist rechtlich ein "Wehrführer"/"Kommandant"/hier: "Ortsbrandmeister" mit FuG13 zu sehen, der mit eigenem Rufnamen auf wichtige Hose tut?
Heißt, wie ist rechtlich ein "Wehrführer"/"Kommandant"/hier: "Ortsbrandmeister" mit FuG13 zu sehen, der mit eigenem Rufnamen auf wichtige Hose tut?
Kommandant auf 4 Meter Handquetsche bezeichnet man laut BOS Richtlinien in Bayern als 8/1 bzw. 2 Kommandant als 8/2.
Also immer Florian (Ortsname) 8/1 oder 8/2.
Heavy Rescue Team Abensberg
----PARATECH----
Servus!
OT:
Das ist nicht ganz richtig, denn nach gültigem IMS vom 11.05.2006 gibt es in Bayern keinen "8/2", sondern nur den "8/1".
Aber es ging hier ja um Niedersachsen, nicht um Bayern...
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
In Niedersachsen ist es so, dass jeder einen Rufnamen auf dem Dienstweg beantragen kann.
Also "Fußvolk" über OrtsBM --> Stadt-/GemeindeBM --> AbschnittBM --> KreisBM --> Leitstelle --> Sachbearbeiter FW des Kreises (der erste Hauptamtliche in der Aufzählung...),
Jede höhere Stelle bearbeitet den Antrag und - wenn sie ihn genehmigt - leitet ihn weiter. Wenn auch der Sachbearbeiter zustimmt geht der Antrag zurück zur Lst und die vergibt den Rufnamen.
IdR. wird aber unter Stadt-/Gemeinde-BM der Antrag kassiert / abgelehnt.
Einzelne Stadt-/Gemeinde-BM mit größerem Bereich / hohen Einsatzzahlen können ggf. einen eigenen Rufnamen als Sondergenehmigung bekommen.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Der Kenntnisstand stammt aus einem Gesprächen mit 1. dem Sachbearbeiter der Region Hannover und 2. dem LMI-Nds. Nachlesen leider nicht, waren Gespräche / direkte Nachfragen "interesehalber" wegen evtl. Beantragung von zwei Rufnamen in zwei Städten für FR/zbV.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
..., dass man diese Äußerung in keiner Weise nachlesen kann.
Fakt ist, meiner Meinung nach, dass man mit derartigen Aussagen wenig bis gar nichts anfangen kann.
Nach den zur Zeit gültigen OPTA-Regelungen für das Land Niedersachsen ist ein eigenständiger "Funkrufname" lediglich bis zum selbstständigen Gruppen- bzw. selbstständigen Truppfüher (-in) möglich. Darunter sieht die Regelung keine weiteren Möglichkeiten vor.
In "meiner" Einheit ist es wie folgt gelöst:
Leiter der Einheit: ..-01-1
stellv. Ltr./Ltr. Fernmeldezentrale: ..-02-1
Gruppenführer Funkgruppe: ..-09-1
Truppführer ELW2: ..-09-12
Truppführer SoKfzTEL ..-09-14
Gruppenfüher Fernsprechbau ..-09-2
@MeisterH:
Mach Dich bitte gedanklich frei von den 70er-Kennungen. Die sind mit Einführung Tetra erledigt.
Ortsbrandmeister z.B. bekommen nach jetzigem Stand immer die Endung ..-01-1!
Nachlesen kannst Du das unter http://www.nds-voris.de/jportal/port...rue#focuspoint
MfG Poli
Geändert von Poli (05.08.2012 um 10:02 Uhr) Grund: Tipfehlerteufel
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