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Thema: Alarmumsetzer an Telecar TS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich will jetzt hier nicht den "Oberlehrer" spielen aber bei der Errichtung und Betrieb eines Alarmumsetzers solltest du ungedingt die BOS TR und die Vorschriften in deinen Bundesland (Genehmigungspflicht usw)beachten.

    Auf keinen fall irgend welche Bastel-Lösungen, die sind erstens nicht zulässig und zweitens kann bei einer Fehlfunktion der gesamte Funkverkehrskreis bockiert werden. Das kann sehr teuer werden Messeinsatz, Bussgeld usw. Außerdem können Menschenleben oder Sachwerte gefährtet werden.

    Also bitte genau überlegen was ihr tut oder besser die zuständigen Stellen fragen.

  2. #2
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    Ich denke mal als ausgebildeter Brandmeister und stell. Kommandant werde ich diese Entscheidungskraft aufwenden können.
    Und die Frage war ja, ob jemand nen Plan für dieses Gerät hat und ned ob du mir das erlaubst oder ned.

  3. #3
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    Zitat Zitat von zwick88 Beitrag anzeigen
    Ich denke mal als ausgebildeter Brandmeister und stell. Kommandant werde ich diese Entscheidungskraft aufwenden können.
    Das ist ja niedlich...
    An welcher LFS bekommt man denn zusammen mit dem B1 die Erlaubnis, bestehende Regeln und Verordnungen ignorieren zu dürfen?
    Oder darf man das erst als stv. Kommandant?

    Und die Frage war ja, ob jemand nen Plan für dieses Gerät hat
    Das Telecar-TS hat u.a. deswegen keine BOS-Zulassung, weil es keine Bandlagenumschaltung hat und demzufolge an einem Alarmumsetzer nicht verwendet werden kann.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  4. #4
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    In Bayern braucht man für den Betrieb eines Alarmumsetzers die Genehmigung von Staatsministerium des Innern, diese bekommt man aber nur wenn vorher der Kreisbrantrat die notwendigkeit und zweckmäßigkeit bestätigt hat. Zustätzlich bedarf es noch der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur.

    Was ich auch für sinnvoll halte. Man stelle sich vor jeder würde einfach einen AU aufstellen weil er der Meinung es wäre notwendigt. Es würde irgend wann in einen heillosen Chaos enden.

    Ich kann mir nicht vorstellen das in einen anderen Bundesland der Kommandant oder ein Brandmeister über die errichtung eines AU's entscheiden kann ohne zustimmung von höherer Stelle.

  5. #5
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    Zitat Zitat von MarcusTHM Beitrag anzeigen
    In Bayern braucht man für den Betrieb eines Alarmumsetzers die Genehmigung von Staatsministerium des Innern, diese bekommt man aber nur wenn vorher der Kreisbrantrat die notwendigkeit und zweckmäßigkeit bestätigt hat. Zustätzlich bedarf es noch der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur.

    Was ich auch für sinnvoll halte. Man stelle sich vor jeder würde einfach einen AU aufstellen weil er der Meinung es wäre notwendigt. Es würde irgend wann in einen heillosen Chaos enden.

    Ich kann mir nicht vorstellen das in einen anderen Bundesland der Kommandant oder ein Brandmeister über die errichtung eines AU's entscheiden kann ohne zustimmung von höherer Stelle.
    Geht es in diesem Beitrag nicht um die technische Machbarkeit der ganzen Sache? Es ist wirklich schlimm, wie hier offenbar ständig mit dem erhobenen Zeigefinger durch die Gegend gelaufen wird!

  6. #6
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    Zitat Zitat von Thors Hammer Beitrag anzeigen
    Geht es in diesem Beitrag nicht um die technische Machbarkeit der ganzen Sache?
    Wenn man, wie der TE, derart blauäugig daherfragt, impliziert das völlige Unwissenheit beim Fragesteller...

    Es ist wirklich schlimm, wie hier offenbar ständig mit dem erhobenen Zeigefinger durch die Gegend gelaufen wird!
    ...und dann gehört ein Hinweis auf die Rechtslage einfach dazu. Schließlich könnte es sich ja auch um "mein" Funknetz handeln, das durch solche Sonntagsbastler lahmgelegt wird.

    Letztlich ist das hier ein Fachforum und in bestimmten Fragen auch ein allgemein anerkanntes Nachschlagewerk. Da gehört es nun mal dazu, daß Grütze auch als solche erkennbar ist/bleibt.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  7. #7
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    Technisch machbar ist sowas bestimmt wenn man die entsprechende NF-Anpassung zwischen Telecar TS und AU vornimmt. Es würde für den AU-Betrieb reichen wenn der entsprechende Kanal als WO bequarzt wird. Nähere Info's zu den Gerät findet man http://www.moba-paffenholz.de/bos-fu...elecar-ts.html

    Allerdings würde ich empfehlen ein FuG 7 oder FuG 8 zu verwenden. Erstens wären diese Geräte BOS zugelassen und zweitens braucht man ihr keine große Anpassung vornehmen.
    Nato-Buchse anschließen, Pegel einstellen, fertig.

  8. #8
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    Hallo!

    Zitat Zitat von MarcusTHM Beitrag anzeigen
    Allerdings würde ich empfehlen ein FuG 7 oder FuG 8 zu verwenden. Erstens wären diese Geräte BOS zugelassen und zweitens braucht man ihr keine große Anpassung vornehmen.
    Nato-Buchse anschließen, Pegel einstellen, fertig.
    Aber sowas von ACK! Wenn man einem der Landkreise oder OV's angehört wo Fug8b "übrig" sind für sowas, dann sowas nehmen.
    Ansonsten ein Fug7b...sowas hat in aller Regel noch beinahe jede kleine FF im Keller, ganz tief unten im Regal unter der Staubschicht.
    Muss man nur ausgraben.

    Allerdings...:
    Selbst wenn das Fug7b/Fug8b noch scheinbar funktioniert, sollte man gucken von wann der letzte Wartungsstempel war - und lieber erstmal zur Funkwerkstatt bringen.
    Denn gerade bei älteren, lange eingelagerten Geräten, weiss man nie ob sie ne Woche, nen Monat, oder überhaupt länger als ein paar Minuten durchält.

    Es gehört zu meiner Berufserfahrung, das verflixt häufig einige BOS ihre Geräte bis zum letzten Ton ausquetschen und scheinbar bewusst sogar offensichtliche Hinweise auf einen anstehenden Defekt gekonnt ignorieren.
    Da wird einfach weiter gefunkt, obwohl schon der fünfte Tantalkondensator mit lautem Knall und Megagestank zur Kernschmelze gelang, wenn die umherlaufenden Kurzschußstöme großflächig Leiterbahnen verdampfen, Kabelbäume verkohlen.

    Solch ein Totalschaden ist sicher vermeidbar, wenn man seine Geräte alle paar Jahre mal zum Checkup in eine kompetente Werkstatt gibt - spätestens eben wenn's das erste mal knallt oder stinkt, oder sowaswas spürbar "bedenklich" ist.

    Die Materialkosten die notwenig wären um z.B. ein altes Fug7b wieder fit zu machen, belaufen sich im lachhaften Bereich in der Größenordnung unter/um 20EUR zuzüglich Arbeit.
    Geht aber halt eben nur, wenn die Geräte "früh gennug" kommen...und nicht erst wenn da schon stinkene Asche raus rieselt. :-)

    Betrifft übrigens alle Geräte die älter sind.
    Fug7b von TFK+SEL, Fug8 von SEL+Teletron, frühe Bosch (KF801 und Fug8b1-Z).

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

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