In Bayern braucht man für den Betrieb eines Alarmumsetzers die Genehmigung von Staatsministerium des Innern, diese bekommt man aber nur wenn vorher der Kreisbrantrat die notwendigkeit und zweckmäßigkeit bestätigt hat. Zustätzlich bedarf es noch der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur.
Was ich auch für sinnvoll halte. Man stelle sich vor jeder würde einfach einen AU aufstellen weil er der Meinung es wäre notwendigt. Es würde irgend wann in einen heillosen Chaos enden.
Ich kann mir nicht vorstellen das in einen anderen Bundesland der Kommandant oder ein Brandmeister über die errichtung eines AU's entscheiden kann ohne zustimmung von höherer Stelle.