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Thema: Qualifikation für eigenverantwortliche Sanitätsdienste

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  1. #1
    Registriert seit
    18.12.2009
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    Zitat Zitat von Thors Hammer Beitrag anzeigen
    Super. Wäre toll wenn Du da was in Erfahrung bringen könntest. Loveparade und Co. sind natürlich ein ganz anderes Thema. Aber wenn man sich mal das Personal für eine Kleinveranstaltung mit dem Maurer-Schema errechnen läßt, dann ist man schon überrascht, das bei ~2000 Besuchern "nur" 2 Helfer ohne KTW etc. vor Ort sein sollten.
    Maßgeblich für Sanitätsdienste in NRW ist das FSHG-NRW, das RettD-NRW und der so genannte Sanitätsdiensterlass.
    (Links hab ich jetzt nicht greifbar.)
    Maurer ist "nur" ein grobes Orientierungshilfsmittel, das durch Erfahrungen, speziell zum Gefährdungspotential der jeweiligen Veranstaltung, ergänzt werden muss.
    Einzelne Hilfsorganisationen haben speziell zu Sanitätswachdiensten Richtlinien geschaffen.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich habe schon Martinsumzüge gesehen, da war fast mehr Sanitätsdienstpersonal anwesend als Teilnehmer.
    Hmmm ... gibt es zufällig bei den Umzügen kostenlose essbare Geschenke? :D *duckundweg*
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
    Registriert seit
    10.05.2012
    Beiträge
    87
    Der Sanitätsdiensterlass NRW beantwortet auf jeden Fall die Frage, wer alles einen Sanitätsdienst durchführen darf.

    Zitat:
    "Die Entscheidung der Behörde verpflichtet den Veranstalter; er hat für die Erfüllung der
    Auflagen zu sorgen. Es steht ihm frei, durch einen privatrechtlichen Vertrag die
    Durchführung von Aufgaben auf freiwillige Hilfsorganisationen oder andere zu übertragen,
    wenn sie in der Lage sind, die Auflagen zu erfüllen. Gleiches gilt für genehmigungsfreie
    Veranstaltungen. Auch hier kann der Veranstalter die zur Sicherheit und zum Schutze der
    Teilnehmer gebotenen Maßnahmen auf die anerkannten Hilfsorganisationen oder andere zu
    übertragen. "

    Und: Ein Sanitätsdienst (in NRW) hat offenbar doch nichts mit dem RettD-Gesetz NRW zu tun. Dies wird im Sanitätsdiensterlass deutlich gemacht.

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