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Bei Reitsportveranstaltungen des DRV
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Was ist bitte der DRV?
Massgeblich für Reitsportveranstaltungen sind die Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), hier insbesondere der §40 der LPO:
Dieser sieht vor, dass bei einem Sanitätsdienst, bestehend aus mindestens zwei Helfern mit der Qualifikation "Sanitäter" ein Arzt ständig anwesend sein muss.
Sollte ein Helfer mindestens die Qualifikation "Rettungssanitäter" besitzen, genügt die schnellste Einsatzbereitschaft eines Arztes (Hierzu zählt auch der örtlich zuständige Notarzt).

Die FN hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben:http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...7JPWKPTwizilxg