Da spielen unterschiedliche Gesetzesgrundlagen (meist Landesgesetze wie Versammlungsstättengesetz, Landesbaugesetz, Versammlungsordnung, Polizeigesetz, ...) eine Rolle welchen Sanitätsdienst benötigt wird. Für BaWü gesprochen ist es so, dass die Ordnungsämter für die Genehmigung von Veranstaltungen zständig sind und hier entsprechende Auflagen reinschreiben oder auch nicht. Von daher kann man mit zwei Personen die einen Erste-Hilfe-Kurs haben einen Sanitätsdienst anbieten. Sinnvoll ist das allerdings in meinen Augen nicht.
Gruß
Simon