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Thema: Qualifikation für eigenverantwortliche Sanitätsdienste

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Dr.MirakulixX Beitrag anzeigen
    Hallo Thors,

    also ich kenne das aus NRW nur das wir da ganz eindeutige Einsatzanforderungen bekommen, wer die Stellt werde ich mal erfragen die tage. Aber die Anforderungen kommen meiner Info her vom Veranstalter. Und dieser wird sicher nicht für ein kleines Strassenfest von sich aus nen RTW und zwei Sanis dahaben wollen, also gehe ich davon aus das es hier sehr eindeutige Auflagen gibt, gerade in Hinsicht auf so Dinge wie Loveparade.
    Super. Wäre toll wenn Du da was in Erfahrung bringen könntest. Loveparade und Co. sind natürlich ein ganz anderes Thema. Aber wenn man sich mal das Personal für eine Kleinveranstaltung mit dem Maurer-Schema errechnen läßt, dann ist man schon überrascht, das bei ~2000 Besuchern "nur" 2 Helfer ohne KTW etc. vor Ort sein sollten.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Thors Hammer Beitrag anzeigen
    Aber wenn man sich mal das Personal für eine Kleinveranstaltung mit dem Maurer-Schema errechnen läßt, dann ist man schon überrascht, das bei ~2000 Besuchern "nur" 2 Helfer ohne KTW etc. vor Ort sein sollten.
    Wie viel Rettungs- oder Sanitätsdienstpersonal ist denn im Normalfall in Ortschaften mit 2000 (oder manchmal auch 10.000 ...) Einwohnern vor Ort?
    In der Regel doch gar keins und das das ganze Jahr über.

    So ein Schema beruht eben immer auf gewissen Annahmen und Vereinfachungen, jeden Einzelfall kann man damit nicht sicher abdecken. Bei den mir persönlich bekannten Veranstaltungen in NRW geht man aber meistens auch deutlich über das hinaus, was das Maurerschema vorgeben würde. Ich habe schon Martinsumzüge gesehen, da war fast mehr Sanitätsdienstpersonal anwesend als Teilnehmer.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Thors Hammer Beitrag anzeigen
    Super. Wäre toll wenn Du da was in Erfahrung bringen könntest. Loveparade und Co. sind natürlich ein ganz anderes Thema. Aber wenn man sich mal das Personal für eine Kleinveranstaltung mit dem Maurer-Schema errechnen läßt, dann ist man schon überrascht, das bei ~2000 Besuchern "nur" 2 Helfer ohne KTW etc. vor Ort sein sollten.
    Maßgeblich für Sanitätsdienste in NRW ist das FSHG-NRW, das RettD-NRW und der so genannte Sanitätsdiensterlass.
    (Links hab ich jetzt nicht greifbar.)
    Maurer ist "nur" ein grobes Orientierungshilfsmittel, das durch Erfahrungen, speziell zum Gefährdungspotential der jeweiligen Veranstaltung, ergänzt werden muss.
    Einzelne Hilfsorganisationen haben speziell zu Sanitätswachdiensten Richtlinien geschaffen.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich habe schon Martinsumzüge gesehen, da war fast mehr Sanitätsdienstpersonal anwesend als Teilnehmer.
    Hmmm ... gibt es zufällig bei den Umzügen kostenlose essbare Geschenke? :D *duckundweg*
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  4. #4
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    Der Sanitätsdiensterlass NRW beantwortet auf jeden Fall die Frage, wer alles einen Sanitätsdienst durchführen darf.

    Zitat:
    "Die Entscheidung der Behörde verpflichtet den Veranstalter; er hat für die Erfüllung der
    Auflagen zu sorgen. Es steht ihm frei, durch einen privatrechtlichen Vertrag die
    Durchführung von Aufgaben auf freiwillige Hilfsorganisationen oder andere zu übertragen,
    wenn sie in der Lage sind, die Auflagen zu erfüllen. Gleiches gilt für genehmigungsfreie
    Veranstaltungen. Auch hier kann der Veranstalter die zur Sicherheit und zum Schutze der
    Teilnehmer gebotenen Maßnahmen auf die anerkannten Hilfsorganisationen oder andere zu
    übertragen. "

    Und: Ein Sanitätsdienst (in NRW) hat offenbar doch nichts mit dem RettD-Gesetz NRW zu tun. Dies wird im Sanitätsdiensterlass deutlich gemacht.

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