Zur Ergänzung von @sschaebe:
Dort, wo von den Genehmigungsbehörden Auflagen gemacht werden, kommt häufig das berüchtigte "Maurer-Schema" zur Anwendung.
Der Knackpunkt dabei ist, das bis auf Arzt/RA/RS keine eindeutige Definition der Qualifikation gibt.
Dieses Dilemma habe zwei große Sportverbände umgangen:
Bei Reitsportveranstaltungen des DRV muss mindestens 1 Arzt anwesend sein, für den Rest des Sanitätsdienstes als Qualifikation mindestens Sanitätshelfer.
Bei Motorsportveranstaltungen des DMSB ist nicht nur Mindest-Qualifikation und Anzahl des Personals, sondern auch der Fahrzeuge und des Materials vorgegeben.
Andere große Sportverbände fordern ein "Sicherheitskonzept".
Im allgemeinen jedoch ist der Begriff "Sanitätsdienst bei Veranstaltungen" auf lokaler Ebene sehr, sehr weit auslegbar.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
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