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Thema: Telefonanschluss im Feuerwehrhaus gesetzlich vorgeschrieben ???

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  1. #1
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    Telefonanschluss im Feuerwehrhaus gesetzlich vorgeschrieben ???

    Hallo wir sind dabei einen Telefonanschluss für unser Feuerwehrhaus zu beantragen.
    Leider sieht es so aus, das dies wohl nicht auf viel Verständnis stößt. So das sich seit ca. 4 Monaten diesbezüglich nur vertröstet werde mit den Worten, das es geprüft wird.
    Wir benötigen den Telefonanschluss unter anderem für ein Faxgerät damit unsere neu gegründete AED-Gruppe die Patientendaten per Fax bekommen kann, da die Leitstelle diese nicht gerne über Funk mitteilt.
    Wenn unser Feuerwehrauto unterwegs ist, haben wir keine Möglichkeit Kontakt mit unserer Leitstelle aufzunehmen.
    Der Handyempfang ist miserabel am Feuerwehrhaus, und nicht als zuverlässig zu bezeichnen.
    Kennt jemand Gesetzestexte die dieses eindeutig in Niedersachsen regeln ???
    Ich konnte bis jetzt leider nichts eindeutiges finden.
    Vielen Dank im voraus.

  2. #2
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    mh...


    hab ihr ne Einsatzzentrale ?
    oder sowas bei euch ?
    Gruß MasterOfFire

  3. #3
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    Wir sind eine Ortswehr mit Grundausstattung. Unsere Einsatzzentrale ist die FRL ( Feuerwehr und Rettungsleitstelle ) die für den ganzen Landkreis zuständig ist. Selber haben wir keine Einsatzzentrale.

    Um mit dieser Kontakt aufnehmen zu können, wenn das Feuerwehrauto nicht da ist und um deren Alarmfaxe empfangen zu können benötigen wir den Telefonanschluss.

  4. #4
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    Zitat Zitat von stv. OrtsBM Beitrag anzeigen
    Wenn unser Feuerwehrauto unterwegs ist, haben wir keine Möglichkeit Kontakt mit unserer Leitstelle aufzunehmen.
    Das wäre für mich kein Grund.

    Zitat Zitat von stv. OrtsBM Beitrag anzeigen
    Wir benötigen den Telefonanschluss unter anderem für ein Faxgerät damit unsere neu gegründete AED-Gruppe die Patientendaten per Fax bekommen kann, da die Leitstelle diese nicht gerne über Funk mitteilt.
    Das allerdings schon. Wurde die AED-Gruppe mit Zustimmung bzw. im Auftrag der Kommune gegründet (auch für andere Dinge interessant, Versicherung, Unterhalt...), dann lasst euch das von der Leitstelle schriftlich geben.

    Eine Rechtsvorgabe für den Telefonanschluss im Gerätehaus kenne ich im Übrigen aus keinem Bundesland.

  5. #5
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    Ich meine ja wenn das Auto nicht da ist und der AED verbleibt für Notfälle außer bei Einsätzen im Gerätehaus, haben wir keine Chance bei der Leitstelle nachzufragen wo der First Responder Einsatz ist. Uns bleibt nur zu hoffen das wir Handyempfang haben.

    Die AED Gruppe wurde mit Unterstützung der Gemeinde und des KBM gegründet, da unser Dorf sehr schlecht mit RTW´S versorgt ist.
    Ohne der Zustimmung der Gemeinde und des KBM´s dürften wir ja gar nicht Alarmiert werden, da wir ja den Auftrag hierfür von der Gemeinde bekommen müssen.
    Den AED sowie die Ausbildung konnten wir durch Spenden realisieren.

    Die Begründung das wir das Fax benötigen für die AED-Gruppe haben die schon schriftlich bekommen.
    Unsere Stützpunktwehr die ebenfalls eine AED Gruppe hat, hat auch hierfür ein Fax und haben meinen Antrag bestätigt.

    Nur ist da momentan ein Punkt erreicht das es nicht weiter geht.
    Das gute ist ja eigentlich das der Kindergarten in ein Gebäude mit uns ist, und wir rein Therotisch von deren ISDN Anschluss eine Nummer abbekommen könnten da die nur eine benötigen.
    Es würden dann quasi keine weiteren Kosten für den Anschluss anfallen.
    Aber die Mühlen mahlen sehr langsam, und ich wollte jetzt eigentlich versuchen mit einen Gesetzestext wieder etwas Schwung in dieser Angelegenheit zu bringen.
    Geändert von stv. OrtsBM (22.03.2012 um 20:58 Uhr)

  6. #6
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    Schon schlimm womit man sich als Ehrenamtler so rumplagen muss.

    Nun ist mir natürlich unbekannt an welcher Stelle in eurer Gemeindeverwaltung das zur Zeit liegt, aber das klingt für mich doch nach einem klassischen Fall wo man mal wieder eine Ebene höher ansetzen muss.
    Wenn bekannt ist welcher Aufwand durch die Inbetriebnahme entsteht, bitte doch mal zu einem klärenden Gespräch und schildere sachlich um was für eine Lächerlichkeit es eigentlich geht und ob man wirklich der traurigen Meinung sei, dass das so schleifen muss.
    Immerhin seid ihr für die Gemeinde doch Mitarbeiter, die ihre Arbeit unentgeltlich erledigen und solltet entsprechend mit Arbeitsmitteln ausgestattet werden. Wenn durch diese hightech Einrichtung des Telefons noch nicht einmal zusätzliche Kosten entstehen, kann das doch kein ernsthaftes Problem sein.

    Und ja, das hat nichts mit einer gesetzlichen Grundlage zu tun, von der mir auch nichts bekannt ist, ich hoffe aber dass der Beitrag trotzdem konstruktiv ist. ;-)

  7. #7
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    so würde ich das auch machen...

    aber im gegenzug währe bei mir schon ne Telefondose mit Telefon vorhanden.
    Ich würde das einfach mal machen. Bissel Kabel, Ne dose für 3.50 und en altes Telefon.
    Fertig. Der rest kommt dan von aleine..



    Meine Frage noch. Wieso kann eure LST euch keine Angaben zu einem Med. Notfall machen ?
    versteh ich net da müsste man mal was ändern...

    Ich kann von uns sagen bei uns ist es oft wen wir drausen sind das die LST nachfragt ob wir Anfahren können, da der RTW und der Onkel Doc noch woanderst sind und bissel zeit braucht.
    Der sagt mir dan auch wo es hingeht und was anliegt...

    Ist doch eigentlich normal für ne LST oder ?... Wen das bei euch net so ist würde ich mal an der Komepetenz der LST zweifeln.. und dort mal den Putz von den Wändenklopfen bis was Passiert. Ich selbst hab auch kein Problem mal en Disponenten am Telefon rund zu machen weil er mal wieder allwissent ist und für eine Notfalltüröffnung die AAO für nen B3 wählt... von daher sprich mit den leuten..
    Gruß MasterOfFire

  8. #8
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    Zitat Zitat von MasterOfFire Beitrag anzeigen
    so würde ich das auch machen...

    aber im gegenzug währe bei mir schon ne Telefondose mit Telefon vorhanden.
    Ich würde das einfach mal machen. Bissel Kabel, Ne dose für 3.50 und en altes Telefon.
    Fertig. Der rest kommt dan von aleine..



    Meine Frage noch. Wieso kann eure LST euch keine Angaben zu einem Med. Notfall machen ?
    versteh ich net da müsste man mal was ändern...

    Ich kann von uns sagen bei uns ist es oft wen wir drausen sind das die LST nachfragt ob wir Anfahren können, da der RTW und der Onkel Doc noch woanderst sind und bissel zeit braucht.
    Der sagt mir dan auch wo es hingeht und was anliegt...

    Ist doch eigentlich normal für ne LST oder ?... Wen das bei euch net so ist würde ich mal an der Komepetenz der LST zweifeln.. und dort mal den Putz von den Wändenklopfen bis was Passiert. Ich selbst hab auch kein Problem mal en Disponenten am Telefon rund zu machen weil er mal wieder allwissent ist und für eine Notfalltüröffnung die AAO für nen B3 wählt... von daher sprich mit den leuten..
    Ich habe ja nicht gesagt das die Leitstelle gar keine Patientendaten über Funk mitteilt.
    Unsere Leitstelle macht es halt nicht gerne, weil der Funk von vielen abgehört wird, und die somit die Privatsphäre der Patienten schützen will.
    Da wir ja jetzt kein Fax haben müssen die es uns ja über Funk sagen.
    Es dreht sich auch darum das wenn das Auto zur Ausbildung oder anderen Dingen nicht im Stall steht, das wir dann keinerlei Möglichkeiten haben Verbindung mit unserer Leitstelle aufzunehmen.
    Der AED verbleibt bei uns immer ausser im Einsatzfall im Gerätehaus, so das wir bei einen AED Einsatz dann wie schon gesagt kein Kontakt zur Leitstelle aufnehmen können.

  9. #9
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    Moin,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und ich dachte es geht um einen Telefonanschluß um Patientendaten zu übermitteln.
    Warum sammelt ihr nicht einfach und besorgt euch ein Fax und arbeitet mit einem Handy?
    Außenantenne aufs Dach, dann sollte der Empfang auch passen.
    Da kann man auch gerade noch für das Ersatzfahrzeug mit sammeln.

    In meinung Augen ist ein Telefonanschluss für eine Feuerwehr eine Mindestausstattung die nichts mit Luxus oder ähnliches zu tun hat. Das ganze auch völlig unabhängig davon ob es dort eine AED Gruppe oder was auch immer gibt. Wenn die Verwaltung meint diese Grundaustattung, die jeder Büromitarbeiter zur Verfügung gestellt bekommt, Ihren Mitarbeitern der Feuerwehr vorzuenthalten kann ich den Unmut verstehen.

    Ich persönlich würde inbetracht ziehen für Dienstgespräche mit der Leitstelle oder sonstigen Verwaltung mal öfters beim Bürgermeister anklopfen um diese über dessen Telefon zu führen.

    Gruß Jan

  10. #10
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    In meinung Augen ist ein Telefonanschluss für eine Feuerwehr eine Mindestausstattung die nichts mit Luxus oder ähnliches zu tun hat.
    Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
    Und ich lass es mal, die einmaligen und laufenden Kosten dafür (ist jedes ältere Gerätehaus überhaupt kabelmäßig angebunden? Da kommen Überraschungen auf!) in sinnvolleres Material umzurechnen.
    Und da sagt mir auch die GUV-V A1 nix anderes, vor allem wg. "Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse". Wäre wirklich interessant, wie die FUK die interpretieren, aber würde das pauschal Telefonanschluss für alle Rotautoblechgaragen bedeuten, frag ich mich, wieso man dazu noch nie was geäußert hat? Die übliche UK-Krankheit "Wir schreiben da was vor, aber was, das behalten wir lieber für uns, überlegt euch das mal lieber selbst"?

    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    Ich persönlich würde inbetracht ziehen für Dienstgespräche mit der Leitstelle oder sonstigen Verwaltung mal öfters beim Bürgermeister anklopfen um diese über dessen Telefon zu führen
    Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."

  11. #11
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    Hallo,

    Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
    Die 10 Gespräche führe ich alleine im Monat mindestens aus unserem Gerätehaus. Abgesehen davon mache ich eine Mindestausstattung nicht daran fest wie Oft diese genutzt wird sondern ob sie eine Berechtigung hat. Ich sehe diese Berechtigung zum einen zum Absetzen von Meldungen/Notrufen zum anderen als Ausweichmöglichkeit wenn der Funk überlastet ist.

    Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."
    Ich bin doch kein Löwe. Bei welchen Kommunikationsmitteln will er denn in diesem Fall noch sparen? Der Einbau einer Feuerstätte in ein Kraftfahrzeug zum Rauchzeichen geben ist nicht zulässig.


    Gruß Jan

  12. #12
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Und da sagt mir auch die GUV-V A1 nix anderes, vor allem wg. "Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse". Wäre wirklich interessant, wie die FUK die interpretieren, aber würde das pauschal Telefonanschluss für alle Rotautoblechgaragen bedeuten, frag ich mich, wieso man dazu noch nie was geäußert hat? Die übliche UK-Krankheit "Wir schreiben da was vor, aber was, das behalten wir lieber für uns, überlegt euch das mal lieber selbst"?
    Wieso?
    Die GUV-V A1 und die zugehörige GUV-R A1 regeln das doch eindeutig.
    Zitat Zitat von GUV-R A1 zu § 25
    Der Unternehmer hat Melde-Einrichtungen vorzuhalten, damit ein Notruf unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, abgesetzt werden kann.
    ....
    Als Melde-Einrichtung reicht unter Umständen das Telefon mit Angabe der Notrufnummer aus. Meldemöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben. Auch wenn Arbeiten von einer Person alleine durchgeführt werden, hat der Unternehmer die Erste Hilfe durch wirksame Maßnahmen sicherzustellen.
    Achso, üblicherweise zählen in Fahrzeugen vorhandene Einrichtungen zur Ersten-Hilfe nicht(!) zur Ausstattung des "Betriebsteils" (vgl. auch GUV-I 8554, Kap. 8).
    Geändert von Tus-bw (26.03.2012 um 14:12 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

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