
Zitat von
überhose
Und da sagt mir auch die GUV-V A1 nix anderes, vor allem wg. "Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse". Wäre wirklich interessant, wie die FUK die interpretieren, aber würde das pauschal Telefonanschluss für alle Rotautoblechgaragen bedeuten, frag ich mich, wieso man dazu noch nie was geäußert hat? Die übliche UK-Krankheit "Wir schreiben da was vor, aber was, das behalten wir lieber für uns, überlegt euch das mal lieber selbst"?
Wieso?
Die GUV-V A1 und die zugehörige GUV-R A1 regeln das doch eindeutig.

Zitat von
GUV-R A1 zu § 25
Der Unternehmer hat Melde-Einrichtungen vorzuhalten, damit ein Notruf unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, abgesetzt werden kann.
....
Als Melde-Einrichtung reicht unter Umständen das Telefon mit Angabe der Notrufnummer aus. Meldemöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben. Auch wenn Arbeiten von einer Person alleine durchgeführt werden, hat der Unternehmer die Erste Hilfe durch wirksame Maßnahmen sicherzustellen.
Achso, üblicherweise zählen in Fahrzeugen vorhandene Einrichtungen zur Ersten-Hilfe nicht(!) zur Ausstattung des "Betriebsteils" (vgl. auch GUV-I 8554, Kap. 8).
Geändert von Tus-bw (26.03.2012 um 14:12 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
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