Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".
Spielt keine Rolle, das StVG ist höherwertiger als die FeV und im StVG ist nichts geregelt.
Somit kann man in der Tat höchstens mit StGB §34 argumentieren.