
Zitat von
nederrijner
So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".
Spielt keine Rolle, das StVG ist höherwertiger als die FeV und im StVG ist nichts geregelt.
Somit kann man in der Tat höchstens mit StGB §34 argumentieren.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.