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Thema: Juristische Frage zu Sonder- und Wegerechten

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  1. #1
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    Zitat Zitat von sebi911 Beitrag anzeigen
    Egal wie ein Feuerwehrmann von einem Alarm erfährt ob nun Melder, Sierene, Telefon, SMS, mündlich vom Nachbarn oder per Brieftaube :).
    Er ist immer über die Unfallversicherung abgesichert!
    Falls tatsächlich ein Einsatz ist magst du recht haben, aber wie sieht es aus bei Fehlalarmen mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten oder bei Unfällen?

    Zitat Zitat von sebi911 Beitrag anzeigen
    Eine Zusatzalarmierung kann man anbieten auch kan man hierzu eine Scanner oder sonstigen Empfänger verwenden. Denn ich zitiere " Bei einem bereichtigtem Interrese ist das abhören eines BOS Kanals erlaubt.
    Stimmt, anbieten darf man alles.
    Aber woher stammt dein Zitat?
    Bei Zitaten gebe doch bitte deine Quellenangabe an.
    Zusätzlich kann jedes Bundesland alles anders regeln.

    Zitat Zitat von sebi911 Beitrag anzeigen
    Das heisst eine Feuerwehr die eine Zusatzalarmierung per SMS haben möchte hat ein berichtigtes Interrese diese meldenungen abzufangen und per SMS weiter zu leiten. Der Empfänger muss allerdings auch der BOS angehören.
    Das mag sein, hier dürfen aber nur Meldungen abgehört werden, die für einen bestimmt sind.
    Ein komplettes Auswerten aller Funkaussendungen ist nachwievor verboten, womit hier rein rechtlich nur ein FME/DME in betracht gezogen werden kann, der nur auf den für die Feuerwehr programmierten 5 Ton Folgen oder RICs auslöst.

    Zitat Zitat von sebi911 Beitrag anzeigen
    Dann zur Tr-BOS: Wieviele von euch haben denn ein Handy oder Laptop auf dem ELW? Oder ein Navi auf dem Fahrzeug? Auch alles nach TR-BOS geprüft :)?
    Sorry, aber so nen Unsinn braucht man nicht kommentieren.

    Im endeffekt ist das alles ja eine nette Spielerei, aber seien wir mal ehrlich.
    Wer nutzt so eine "Zusatzalarmierung" denn?
    Entweder Feuerwehren die nur eine Sirene haben die von den meisten Tagsüber nicht gehört wird weil sie außerhalb vom Ort arbeiten oder aber von Leuten die keine Lust haben nen FME/DME mitzuführen, weil sie das Handy ja eh dabei haben.
    Und sorry, hier hat das ganze nichts mehr mit Zusatzalarmierung zu tun.
    In meinen Augen ist das ganze nur dann zulässig, wenn die Feuerwehr mittels nur Ton Melder alarmiert wird und durch Auswertungen zB vom Fax weitere Informationen übermittelt werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Wer so etwas wie Ihr auf den Markt bringen will, sollte die Grundlagen (hier TR BOS) vor anderen Fragen erledigt haben. Glaube jede weitere Diskussion hat sich erstmal erledigt.
    Zur Information:
    Unsere Software alarmiert nur und werted keinen Funk aus. Woher das Alarmsignal kommt, ist uns "egal". Es kann von belibigen Quellen kommen. Auch von Auswertprogrammen. Das ist aber dem Nutzer überlassen, darauf haben wir keinen Einfluss.
    Von daher müssen wir uns mit der TR BOS nicht auseinandersetzen.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...
    Im endeffekt ist das alles ja eine nette Spielerei, aber seien wir mal ehrlich.
    Wer nutzt so eine "Zusatzalarmierung" denn?
    Entweder Feuerwehren die nur eine Sirene haben die von den meisten Tagsüber nicht gehört wird weil sie außerhalb vom Ort arbeiten oder aber von Leuten die keine Lust haben nen FME/DME mitzuführen, weil sie das Handy ja eh dabei haben.
    Und sorry, hier hat das ganze nichts mehr mit Zusatzalarmierung zu tun.
    In meinen Augen ist das ganze nur dann zulässig, wenn die Feuerwehr mittels nur Ton Melder alarmiert wird und durch Auswertungen zB vom Fax weitere Informationen übermittelt werden.
    Ich kann nur von meinem Landkreis (in Bayern) sprechen, und da nutzen eine Menge diese Zusatzalarmierung.
    Ich weiß, in anderen Bundesländern könnt ihr euch gar nicht vorstellen, dass nicht jeder Feuerwehrmann einen Melder hat.
    Vor allem auf dem Dorf (~10 Einsätze / Jahr) können wir uns die Melder überhaupt nicht leisten. Da ist eine Zusatzalarmierung Gold wert.
    Aber das ist ja ein anderes Thema. Hier geht es ja nicht um den Sinn einer Zusatzalarmierung, sondern die rechtlichen Grundlagen.

  3. #3
    feodor Gast
    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Wer so etwas wie Ihr auf den Markt bringen will, sollte die Grundlagen (hier TR BOS) vor anderen Fragen erledigt haben. Glaube jede weitere Diskussion hat sich erstmal erledigt.
    Das was ich gefunden habe, war einmal ein Dokument von 1999 (!) und dazu eins von 2009.
    Darum frage ich ob es irgendwo offiziell ein solches Dokument in der richtigen Version gibt.
    Ich denke aber eher auch, dass wir nicht daran gebunden sind, weil sowas wie eine SMS Alarmierung nicht vorgesehen ist. Die Frage ist eher: Was passiert, wenn man es trotzdem anbietet / verwendet?

    Ich denk wir schreiben einfach mal ans Innenministerium. Wird nur kompliziert, da wir uns ja an jedes in jedem Bundesland wenden müssten.

  4. #4
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    Zitat Zitat von firEmergency Beitrag anzeigen
    Ich kann nur von meinem Landkreis (in Bayern) sprechen, und da nutzen eine Menge diese Zusatzalarmierung.
    Ich weiß, in anderen Bundesländern könnt ihr euch gar nicht vorstellen, dass nicht jeder Feuerwehrmann einen Melder hat.
    Vor allem auf dem Dorf (~10 Einsätze / Jahr) können wir uns die Melder überhaupt nicht leisten. Da ist eine Zusatzalarmierung Gold wert.
    Ich schon, ich komme selber aus Bayern.
    Bei uns in der Wehr haben alle FMEs, aber ich kenn auch welche die in Dörfern bei der FF sind und die SMS verwenden, aber über die Blue Box.
    Und ich habe es schon einige male mitbekommen, das plötzlich SMS rausgehen, aber kein Einsatz war.
    Und es gehen regelmäßig welche zu den Einsätzen obwohl sie die Sirene nie gehört haben, weil sie eben außerhalb ihrer Gemeinde unterwegs waren und sowas ist keine Zusatzalarmierung sondern nur eine Alarmierung.

    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Auch Brandmeldeanlagen haben auch oft Fehlalarme und der FM (SB) fährt mit Sonderrechten an. Ich denke die Anwendung ist eher damit vergleichbar.
    Das denke ich nicht.
    Denn BMAs sind VDS zertifiziert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    28.09.2011
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    36
    Mir sind Fälle bekannt da standen Feuerwehrleute am Gerätehaus obwohl keine alarmierung war.
    Kommt durch Sirene des Nachbarortes gehört. Passiert öfters mal vor.

    Sirenenprobe und verpeilt das es Samstag um 12 ist.

    Eher selten beim Tv schauen eingepennt, Sirene geht in irgendeinem Film.

    Stromausfall Sirene geht somit nicht nur Wehrleiter hat FME und ruft die Einsatzkräfte an.

    Auch schon vorgekommen, in den Nachrichten kommt ein Ort wird wegen Hochwasser evakuiert es ist Katasprophenalarm ausgelöst, Einsatzkraft kommt gerade vom Flughafen sieht die Nachrichten und begibt sich schnellst möglich zur Heimat.

    Glücklicherweise ist mir dabei kein Fall bekannt bei dem es zu einem Unfall kam, aber jetzt ist hier genauso die Frage ob da Versicherungsschutz besteht.

  6. #6
    Registriert seit
    09.09.2011
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    18
    Auch wenn ich nichts zum Rechtlichen Teil sagen kann, dennoch
    mal etwas aus unserer HiOrg.

    Bei uns werden alle Alarme zusätzlich per SMS weitergeleitet
    (Group Alarm) da nicht jeder Helfer einen DME hat, oder er
    außerhalb des Empfangsbereichs wohnt (Wie ich z.B.).

    Jedoch werden wir als "Kat-Schutz" alamiert und haben somit
    eine recht große Zeitspanne bis wir Einsatzbereit sein müssen,
    was die Auslieferungszeit der SMS etwas kompensiert.

    Fehlalarme sind bei uns "gar nicht" möglich, da die SMS immer
    mit einer Alarmmeldug versehen werden.

    Daher würde ich persönlich sagen das die Alamierung per
    SMS definitiv sinnvoll und Teil auch notwendig ist.

  7. #7
    feodor Gast
    Zitat Zitat von dettener Beitrag anzeigen
    Auch wenn ich nichts zum Rechtlichen Teil sagen kann, dennoch
    mal etwas aus unserer HiOrg.

    Bei uns werden alle Alarme zusätzlich per SMS weitergeleitet
    (Group Alarm) da nicht jeder Helfer einen DME hat, oder er
    außerhalb des Empfangsbereichs wohnt (Wie ich z.B.).

    Jedoch werden wir als "Kat-Schutz" alamiert und haben somit
    eine recht große Zeitspanne bis wir Einsatzbereit sein müssen,
    was die Auslieferungszeit der SMS etwas kompensiert.

    Fehlalarme sind bei uns "gar nicht" möglich, da die SMS immer
    mit einer Alarmmeldug versehen werden.

    Daher würde ich persönlich sagen das die Alamierung per
    SMS definitiv sinnvoll und Teil auch notwendig ist.
    Das sehen wir genauso, und genau diesen Zusatz möchten wir so komfortabel und zuverlässig wie möglich machen. Nicht mehr und nicht weniger.

    Mal sehen was sich noch herausfinden lässt, danke vorerst mal für eure Eindrücke und Erfahrungen.


    Mir sind Fälle bekannt da standen Feuerwehrleute am Gerätehaus obwohl keine alarmierung war.
    Kommt durch Sirene des Nachbarortes gehört. Passiert öfters mal vor.

    Sirenenprobe und verpeilt das es Samstag um 12 ist.

    Eher selten beim Tv schauen eingepennt, Sirene geht in irgendeinem Film.

    Stromausfall Sirene geht somit nicht nur Wehrleiter hat FME und ruft die Einsatzkräfte an.

    Auch schon vorgekommen, in den Nachrichten kommt ein Ort wird wegen Hochwasser evakuiert es ist Katasprophenalarm ausgelöst, Einsatzkraft kommt gerade vom Flughafen sieht die Nachrichten und begibt sich schnellst möglich zur Heimat.

    Glücklicherweise ist mir dabei kein Fall bekannt bei dem es zu einem Unfall kam, aber jetzt ist hier genauso die Frage ob da Versicherungsschutz besteht.
    Mit Zitat antworten
    Danke auch für diese Schilderungen aus der Praxis :-) Es muss also nicht immer das Alarmierungssystem Schuld sein.

  8. #8
    Registriert seit
    06.08.2005
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    3.336
    Zitat Zitat von feodor Beitrag anzeigen
    Punkt 3: Dein Sarkasmus in Ehren, aber deshalb reden wir von Zusatzalarmierung. Wir wollen nicht dass ihr eure Funkmeldeempfänger wegschmeißt, aber auf dem Land, wo teilweise nur die Sirene alarmiert ist FE bereits ein echter Mehrwert.
    Genau das passiert aber: Bevor ich zwei Quatscherl mitführe, lasse ich (bitte verallgemeinert sehen) das Eine zu Hause! Das Handy habe ich eh immer dabei...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  9. #9
    Registriert seit
    05.04.2004
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    543
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Falls tatsächlich ein Einsatz ist magst du recht haben, aber wie sieht es aus bei Fehlalarmen mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten oder bei Unfällen?
    Auch Brandmeldeanlagen haben auch oft Fehlalarme und der FM (SB) fährt mit Sonderrechten an. Ich denke die Anwendung ist eher damit vergleichbar.

    Gruß
    Simon

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