Hallo!
Wie auch?
Ich halte ineressenhalber schon seit Jahren Augen und Ohren offen, bezüglich soeiner Art wie "TR-TetraBOS".
Aber eine technische Richtlinie wonach die Jungs in Bruchsal prüfen könnten, scheint es für Tetra noch gar nicht zu geben, somit dann natürlich erst recht noch keine Baumuster-Richtlinien.
Wenn es also nichtmal Richtlinien gibt die genau definieren was ein Tetra...sagen wir mal HTR denn alles können muss und welche Werte es einhalten muss, um für den BOS-Einsatz zugelassen zu werden, kann es freilich auch noch keine Richtlinien für Tetra-Gebäudefunkanlagen geben.
Man kann solche Richtlinien bissel weiter auslegen, wenn es um seltene Ausnahmefälle geht.
Im Analogbereich bisher verweise ich auf die Neuregelung damals das Zubringerstecken auf die 70cm Kanäle verlegt werden sollten.
Die ersten 70cm-Zubringer waren in ganz DL schon in Betrieb, als in der entsprechenden Rahmenrichtlinie noch gar keine 70cm RiFu-Anlagen definiert waren..:-)
Also für seltene Anlagen, wie Gebäudefunk, kann man es sicherlich verantworten erstmal ab zu warten und ausgiebig im Praxisalltag austesten, bevor man eine darauf zugeschneiderte Rahmenrichtlinie mit exakten Definitionen zu stricken.
Aber für die riesigen Massen an Endgeräten, sprich Ausstattung der Einsatzmittel, würde ich sowas vielleicht definieren, bevor große Gebiete ausgestattet werden.
Denn solch eine Rahmenrichtlinie ist die einzige Handhabe des Staates gegenüber den Herstellern, genau zu definieren ob Neugeräte nun uneingeschränkt kompatibel mit TetraBOS sind oder nicht.
Stichwort Motorola/EADS/Sepura im Mischbetrieb.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser