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Thema: Rechtliche Fragen zu gelben Heckblitzern

  1. #1
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    Rechtliche Fragen zu gelben Heckblitzern

    Hallo zusammen,
    zu allererst: Ich bin nicht Einsatzgeil und will mich auch nicht wichtig machen.

    Ich habe hier schon mehrere Threads zu Dachaufstellern und Rundumleuchten auf
    Privat-PKWs gelesen. Für mich ist sowas absolut kein Thema und käme mir nie wirklich in
    den Sinn.

    Aber da ich gerne ab und zu ein bisschen mit LEDs rumbastel sind mir ein paar Fragen eingefallen.

    Wenn ich im Strassenverkehr nun an einer Unfallstelle als Ersthelfer auftauchen würde,
    hätte natürlich die Absicherung der Einsatzstelle oberste Priorität. Bei schlechten
    Wetterverhältnissen wie zu dieser herbstlichen Jahreszeit (Nebel usw.) habe ich gerade
    heute Morgen gemerkt, wie wenig doch eine einfache Warnblinkanlage hilft bzw. wie spät
    man diese erst bemerkt.

    Bei modernen Einsatzfahrzeugen und bei der Strassenmeisterei sind LED Blitzer in der
    Heckklappe / Kofferraumklappe ja allgemein üblich, deshalb dürftet ihr alle wissen was ich meine.

    Wie sieht es da rechtlich aus, wenn man sich nun gelbe LED Blitzer in die eigene
    Heckklappe einbaut, die auch nur von dort aus eingeschaltet werden können um bessere
    Sichtbarkeit zu erhalten ?

    Hier mal ein Beispielbild (konnte kein besseres Foto im Netz finden) um euch zu
    veranschaulichen wie sich die Heckklappe eignen würde, dies soll auch verdeutlichen dass
    man dies nur im Stand einsetzen könnte.
    http://www.abload.de/img/2n7nm1f7r8sq.jpg

    Bisher habe ich folgendes in der STVO gefunden:
    § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, [...] zu warnen.

    § 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage

    (1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

    (3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.



    Für mich wären diese gelben Blitzer Warnleuchten nach § 53a, leider konnte ich nicht in Erfahrung bringen, was die Nr 20 der Technischen Anforderungen der ... besagt.

  2. #2
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    Ganz schlechte Idee.. weil im Zweifel immer Änderungen an der Lichttechnischen Anlage -> erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Wenn deine größte Angst ist nicht gesehen zu werden : kaufen und glücklich sein.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Du hast meinen zweiten Satz nicht gelesen

  4. #4
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    Vielleicht wäre das für Dich das bessere Produkt: http://tangram.brandbox-print.de/de/...ils.html&n=411

    Die werden übrigens auch von der Polizei zur Absicherung von Einsatzstellen verwendet und sind frei verkäuflich.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
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    Danke für die ganze Produktberatung, aber ich möchte keine Handlampe, keine Sondersignalanlage, keine Signalfackeln oder sonst was kaufen.

    Wenn überhaupt, will ich die Kofferraumklappe aufmachen und Schalter drücken und es blitzen lassen. Es geht mir hier Primär um die rechtlichen Aspekte bzgl. des privaten Einsatzes von zB sowas: http://www.youtube.com/watch?v=_H9wY4zXqPs
    http://www.youtube.com/watch?v=3JYQj1nHmiA

  6. #6
    Keen Gast
    Wenn man sich die StVO §38 - 3 ansieht steht dort folgendes:

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
    Wie es aussieht wenn du solche Dinger ala Heckblitzer fest in die Heckklappe (Innen) einbaust und bei einem Unfall die Heckklappe öffnest und per Schalter aktivierst kann ich dir nicht sagen. Geg einfach mal beim TÜV nachfragen...

    §53a der StVZO sagt z.B. dieses dazu:

    (3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
    Geändert von Keen (09.11.2011 um 18:11 Uhr)

  7. #7
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    Das hab ich doch oben schon stehen ?! Kann hier ein Mod mal bitte alle Antworten löschen um von vorne anzufangen ?

    Habe inzwischen bei Hänsch solche gelben Heckblitzer gesehen, die bewerben die als für private Personen zugelassen. Kosten nur 400-500 Euro die Mistdinger, obwohl man sich das für ein paar Euro selbst bauen kann. Ob wohl die Rennleitung direkt nach E Nummern sucht ? Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Quittung Beitrag anzeigen
    Habe inzwischen bei Hänsch solche gelben Heckblitzer gesehen, die bewerben die als für private Personen zugelassen. Kosten nur 400-500 Euro die Mistdinger, obwohl man sich das für ein paar Euro selbst bauen kann.
    Nein, für ein paar Euro kann man irgendetwas bauen, dass irgendwie gelb blinkt.

    Ob wohl die Rennleitung direkt nach E Nummern sucht ?
    Probier's doch aus ... Achnee, ist ja alles rein theoretisch, gell?

    Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.
    Die kann der interessierte Kraftfahrzeugteilehersteller z. B. beim Beuth-Verlag käuflich erwerben.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Quittung Beitrag anzeigen

    Habe inzwischen bei Hänsch solche gelben Heckblitzer gesehen, die bewerben die als für private Personen zugelassen. Kosten nur 400-500 Euro die Mistdinger, obwohl man sich das für ein paar Euro selbst bauen kann. Ob wohl die Rennleitung direkt nach E Nummern sucht ? Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.
    Moin,
    ich hab ein sog. RWS-System von Hänsch in meinem Wagen verbaut. Und ja, die Rennleitung und der Tüv schauen auf die Prüfnummern. Hab aber bis jetzt nur positive Erlebnisse mit der Pol gehabt. Lediglich beim Tüv gibt es mal ärger, weil die meinen die wären nicht erlaubt. Und es gibt ja keine ABE dazu, weil die ein Prüfzeichen haben. ;-)

    Gruß Andi

  10. #10
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    Zitat Zitat von Quittung Beitrag anzeigen
    Bei schlechten Wetterverhältnissen wie zu dieser herbstlichen Jahreszeit (Nebel usw.) habe ich gerade heute Morgen gemerkt, wie wenig doch eine einfache Warnblinkanlage hilft bzw. wie spät man diese erst bemerkt.
    Mit Heckblitzern hast du dieses Problem in maximal eine Richtung gelöst.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    Moin,
    ich hab ein sog. RWS-System von Hänsch in meinem Wagen verbaut. Und ja, die Rennleitung und der Tüv schauen auf die Prüfnummern. Hab aber bis jetzt nur positive Erlebnisse mit der Pol gehabt. Lediglich beim Tüv gibt es mal ärger, weil die meinen die wären nicht erlaubt. Und es gibt ja keine ABE dazu, weil die ein Prüfzeichen haben. ;-)

    Gruß Andi
    Hey,

    würd mich näher interessieren.
    Kannst du Bilder von deinem Einbau einstellen?

    Freue mich im voraus.

    Gruß

  12. #12
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    @Andi-Hamburg: Es ist durchaus berechtigt, aber wie oft guckt dir denn der TÜV in den Kofferraum ?

    Natürlich ist das hier alles theoretisch, ich werde ganz bestimmt nicht einfach so zum Spass 40 Euro für HighPower LEDs, Steuerung usw. ausgeben nur um ein bisschen rumzublitzen und die Dinger wieder wegzuschmeissen sobald jemand eine E Nummer sehen möchte.

  13. #13
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    schau dir das an

    http://www.fg-haensch.de/produkte/ef...rnsysteme.html

    die sind sogar am Privat PKW zugelasen
    Mal gewinnt man,mal verlieren die anderen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    weil im Zweifel immer Änderungen an der Lichttechnischen Anlage -> erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Wo hast du die Erkenntniss her?
    Lies mal bitte in der FZV nach, speziell § 5.

    Zitat Zitat von Quittung Beitrag anzeigen
    Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.
    Schau mal in die ECE-R 65 (Link zum BMVBS). Dann bekommst du einen ersten Eindruck.
    Übrigens, nicht über die Preise ärgern. Die Kosten für die Zulassung bewegen sich (interne und externe Kosten) für ein einziges Produkt im 5-6-stelligen Bereich. Die Kosten will der Hersteller ja auch wieder rein bekommen. Bei kleinen Stückzahlen wirkt sich das halt auf den Endkundenpreis aus.

    Vom Eigenbau würde ich die Finger weg lassen. Bei Festeinbau wird sehr gerne nach E-Nummern gesucht. Und die Kosten für die Folgen einer fehlenden Zulassung können die eingesparten Kosten bei weitem übersteigen.

    Ich persönlich favorisiere keine fest eingebauten Blitzer, sondern eine Magnet-RKL.
    Hat den Vorteil, ich brauch' nicht auszusteigen ... :)
    Die Teile werden oft als Pannenleuchte nach § 53 beworben.
    Aufpassen! Es gibt viel "billigen" Schrott ohne Zulassung, Hochleistungsprodukte wie Hänsch effekta 06 oder Hella KLX Junior kosten halt. Ich bin bei einem Lieferanten für die Landwirtschaft fündig geworden, Kosten im mittleren bis gehobenen 2-stelligen Bereich.
    Einsetzbar ist am STEHENDEN Fahrzeug jedes Produkt mit E-Nummer oder Welle (KBA-Zulassung).
    Geändert von Tus-bw (10.11.2011 um 07:50 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  15. #15
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    @TusBW: Mir ist nicht bekannt das die KLX Junior von Hella eine Zulassung nach 53a hat.

    Bilder folgen

    @ Überhose:
    Hauptsächlich braucht man aber die Absicherung nach hinten, um auch nach vorne abzusichern braucht man eben eine Kennleuchte nach 53a (z.b Comet-E, Typ 06/16 )

    Gruß Andi

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