Ganz schlechte Idee.. weil im Zweifel immer Änderungen an der Lichttechnischen Anlage -> erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wenn deine größte Angst ist nicht gesehen zu werden : kaufen und glücklich sein.
Ganz schlechte Idee.. weil im Zweifel immer Änderungen an der Lichttechnischen Anlage -> erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wenn deine größte Angst ist nicht gesehen zu werden : kaufen und glücklich sein.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Du hast meinen zweiten Satz nicht gelesen
Vielleicht wäre das für Dich das bessere Produkt: http://tangram.brandbox-print.de/de/...ils.html&n=411
Die werden übrigens auch von der Polizei zur Absicherung von Einsatzstellen verwendet und sind frei verkäuflich.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Danke für die ganze Produktberatung, aber ich möchte keine Handlampe, keine Sondersignalanlage, keine Signalfackeln oder sonst was kaufen.
Wenn überhaupt, will ich die Kofferraumklappe aufmachen und Schalter drücken und es blitzen lassen. Es geht mir hier Primär um die rechtlichen Aspekte bzgl. des privaten Einsatzes von zB sowas: http://www.youtube.com/watch?v=_H9wY4zXqPs
http://www.youtube.com/watch?v=3JYQj1nHmiA
Wenn man sich die StVO §38 - 3 ansieht steht dort folgendes:
Wie es aussieht wenn du solche Dinger ala Heckblitzer fest in die Heckklappe (Innen) einbaust und bei einem Unfall die Heckklappe öffnest und per Schalter aktivierst kann ich dir nicht sagen. Geg einfach mal beim TÜV nachfragen...(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
§53a der StVZO sagt z.B. dieses dazu:
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
Geändert von Keen (09.11.2011 um 19:11 Uhr)
Das hab ich doch oben schon stehen ?! Kann hier ein Mod mal bitte alle Antworten löschen um von vorne anzufangen ?
Habe inzwischen bei Hänsch solche gelben Heckblitzer gesehen, die bewerben die als für private Personen zugelassen. Kosten nur 400-500 Euro die Mistdinger, obwohl man sich das für ein paar Euro selbst bauen kann. Ob wohl die Rennleitung direkt nach E Nummern sucht ? Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.
Nein, für ein paar Euro kann man irgendetwas bauen, dass irgendwie gelb blinkt.
Probier's doch aus ... Achnee, ist ja alles rein theoretisch, gell?Ob wohl die Rennleitung direkt nach E Nummern sucht ?
Die kann der interessierte Kraftfahrzeugteilehersteller z. B. beim Beuth-Verlag käuflich erwerben.Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.
Wo hast du die Erkenntniss her?
Lies mal bitte in der FZV nach, speziell § 5.
Schau mal in die ECE-R 65 (Link zum BMVBS). Dann bekommst du einen ersten Eindruck.
Übrigens, nicht über die Preise ärgern. Die Kosten für die Zulassung bewegen sich (interne und externe Kosten) für ein einziges Produkt im 5-6-stelligen Bereich. Die Kosten will der Hersteller ja auch wieder rein bekommen. Bei kleinen Stückzahlen wirkt sich das halt auf den Endkundenpreis aus.
Vom Eigenbau würde ich die Finger weg lassen. Bei Festeinbau wird sehr gerne nach E-Nummern gesucht. Und die Kosten für die Folgen einer fehlenden Zulassung können die eingesparten Kosten bei weitem übersteigen.
Ich persönlich favorisiere keine fest eingebauten Blitzer, sondern eine Magnet-RKL.
Hat den Vorteil, ich brauch' nicht auszusteigen ... :)
Die Teile werden oft als Pannenleuchte nach § 53 beworben.
Aufpassen! Es gibt viel "billigen" Schrott ohne Zulassung, Hochleistungsprodukte wie Hänsch effekta 06 oder Hella KLX Junior kosten halt. Ich bin bei einem Lieferanten für die Landwirtschaft fündig geworden, Kosten im mittleren bis gehobenen 2-stelligen Bereich.
Einsetzbar ist am STEHENDEN Fahrzeug jedes Produkt mit E-Nummer oder Welle (KBA-Zulassung).
Geändert von Tus-bw (10.11.2011 um 08:50 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
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