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Thema: Rechtliche Fragen zu gelben Heckblitzern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    weil im Zweifel immer Änderungen an der Lichttechnischen Anlage -> erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Wo hast du die Erkenntniss her?
    Lies mal bitte in der FZV nach, speziell § 5.

    Zitat Zitat von Quittung Beitrag anzeigen
    Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.
    Schau mal in die ECE-R 65 (Link zum BMVBS). Dann bekommst du einen ersten Eindruck.
    Übrigens, nicht über die Preise ärgern. Die Kosten für die Zulassung bewegen sich (interne und externe Kosten) für ein einziges Produkt im 5-6-stelligen Bereich. Die Kosten will der Hersteller ja auch wieder rein bekommen. Bei kleinen Stückzahlen wirkt sich das halt auf den Endkundenpreis aus.

    Vom Eigenbau würde ich die Finger weg lassen. Bei Festeinbau wird sehr gerne nach E-Nummern gesucht. Und die Kosten für die Folgen einer fehlenden Zulassung können die eingesparten Kosten bei weitem übersteigen.

    Ich persönlich favorisiere keine fest eingebauten Blitzer, sondern eine Magnet-RKL.
    Hat den Vorteil, ich brauch' nicht auszusteigen ... :)
    Die Teile werden oft als Pannenleuchte nach § 53 beworben.
    Aufpassen! Es gibt viel "billigen" Schrott ohne Zulassung, Hochleistungsprodukte wie Hänsch effekta 06 oder Hella KLX Junior kosten halt. Ich bin bei einem Lieferanten für die Landwirtschaft fündig geworden, Kosten im mittleren bis gehobenen 2-stelligen Bereich.
    Einsetzbar ist am STEHENDEN Fahrzeug jedes Produkt mit E-Nummer oder Welle (KBA-Zulassung).
    Geändert von Tus-bw (10.11.2011 um 07:50 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    @TusBW: Mir ist nicht bekannt das die KLX Junior von Hella eine Zulassung nach 53a hat.

    Bilder folgen

    @ Überhose:
    Hauptsächlich braucht man aber die Absicherung nach hinten, um auch nach vorne abzusichern braucht man eben eine Kennleuchte nach 53a (z.b Comet-E, Typ 06/16 )

    Gruß Andi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    @TusBW: Mir ist nicht bekannt das die KLX Junior von Hella eine Zulassung nach 53a hat.
    Eine Typgenehmigung nach ECE-R65 hat den gleichen (rechtlichen) Stellenwert.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
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  4. #4
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    150
    Hallo zusammen,

    zu dem Thema: Ich würde wie gesagt mal bei TÜV anrufen und nachfragen.

    Hab das so Ähnlich bei meinem Roller auch gemacht. Ich wollte mir in die untere Tachoverkleidung LED´s einbauen (bekannt als Homecoming-Lite von Autos), hab auch in etlichen Foren gesucht aber nichts gefunden. Daraufhin hab ich beim TÜV angerufen, der Prüfer am Telefon konnte sich das nicht richtig vorstellen. Also bin ich mit dem Roller zum TÜV gefahren hab ihm die Sachlage geschildert. Daraufhin sagte er zu mir, ich soll es bauen und ihn danach nochmal ansprechen. Gesagt getan zwei LED´s mit Fassung eingebaut ein Relais reingeklatscht, sodass wenn der Motor angeht die LED´s ausgehen. Wieder zum TÜV geiert, den TÜV-Menschen angepsprochen, er hat sich das angesehen, einen prüfenden Blick auf die Elektronik gemacht und Zack war alles eingetragen. Hab das jetzt schon ein halbes Jahr verbaut und bis jetzt haben die netten blauen Menschen bei der Kontrolle nichts gesagt.

    Gruß Simon

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