Hatte ich was anderes geschrieben? Mit 16 den Truppmann1 ("Grundlehrgang", je nach BuLa), danach 2 Jahre Ausbildung am Standort (dann je nach BuLa Abschlussprüfung) Ab dem Zeitpunkt ist das Fw-Mitglied einsatzfähig.
Mitgerechnet? Grundlehrgang mit 16 + 2 Jahre Ausbildung = ??
Vollendetes 18. Lebensjahr... Bingo!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ich habe schon einmal geschrieben, dass das ein Trugschluss ist.
Nach der Grundausbildung (TM1) ist das Feuerwehrmitglied zur Wahrnehmung grundlegender Tätigkeiten in Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Aufsicht befähigt.
Deswegen sollen Sprechfunker und AGT (wenn vom Alter her möglich) auch nach dem TM1 absolviert werden, was auch gegen Deine Theorie spricht, dass die zwei Jahre TM2 extra so gewählt sind, dass man mit 18 fertig ist.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)