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Thema: Meldeempfänger ab welchen Alter?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Gemeinde,

    mein letzter Beitrag zum Thema: schon mal überlegt, weshalb bei Einstellungstests in der BF auch Rechtschreibung geprüft wird?

    Schlauchrollen ist nicht alles ....!

    Noch mal zum zurück zum Thema: kennt jemand die versicherungsrechtliche Seite? Minderjährige dürfen doch nur bis zum Verteiler eingesetzt werden, oder? Was sind die Konsequenzen, wenn ein Minderjähriger mit seinem Fahrrad oder Mofa auf dem Weg zur Feuerwache verunfallt?

    Ich denke es gibt gute Gründe einen Melder erst mit 18 zu bekommen.

    Zum Beitrag "geiler Hecht": ich wollte mit meinem Rechenbeispiel aufzeigen, dass er im Laufe seiner aktiven Dienstjahre noch sehr viele Einsätze fahren wird und er deshalb noch die letzten 3 Monate warten sollte!

    Grüße

  2. #2
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    Es geht nicht darum, Dir ans Bein zu pinkeln, weil Deine Rechtschreibung nicht so prall ist.

    Es geht darum, dass Beiträge deutlich besser lesbar sind, wenn man sich etwas bemüht, sie auch entsprechend zu schreiben.
    Und bei Beiträgen, die gut lesbar und verständlich sind, erkennt man, dass man sich Mühe gegeben hat. Und da helfe ich viel lieber, als bei "nur so dahingehuddelten".

    Aber zurück zum Thema:

    Ich empfehle Dir ernsthaft, Dich an Deinen Wehrführer zu wenden.
    Auf eigene Faust einen privaten Melder programmieren zu lassen, kann in der Tat böses Blut geben. Die Wehrführung fühlt sich gerade bei solchen Dingen gerne übergangen und das bekommst Du früher oder später zu spüren.

    Dein Engagement in allen Ehren, aber gute Führungskräfte erkennen schnell, wen sie für welche Funktionen fördern (sollten). Wenn Du Dich dezent zurück hältst und regelmäßig und ernsthaft Deinen Dienst absolvierst, wirst Du schnell positiv ins Auge der Wehrführung springen.

    Und noch eines:
    Es gehört zu einer gewissen Reife, Kritik ernst zu nehmen. In sofern freue Dich, dass man Dich auf Fehler hinweist und reagiere nicht nach dem Motto: "Ist mir scheißegal was Ihr schreibt, beantwortet mir gefälligst meine Fragen, am besten schreibt das was ich hören will!"
    SO kam das rüber...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Zitat Zitat von dg76 Beitrag anzeigen
    Minderjährige dürfen doch nur bis zum Verteiler eingesetzt werden, oder?
    Zum einen geht es da weniger ums Alter, sondern um den Ausbildungsstand. Zum anderen steht nirgendwo "nur bis zum Verteiler", sondern "außerhalb des Gefahrenbereichs" (z.B. § 18 Abs. 3 GUV-V C53). Das wird im Feuerwehrjargon immer gerne mit dem Verteiler vereinfacht, wie man jedoch einen Gefahrenbereich (= Raum) mit nur einem Verteiler (= Punkt) beschreiben will, stellt jedoch selbst Physiknobelpreisträger vor ein Rätsel.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Zum einen geht es da weniger ums Alter, sondern um den Ausbildungsstand. Zum anderen steht nirgendwo "nur bis zum Verteiler", sondern "außerhalb des Gefahrenbereichs" (z.B. § 18 Abs. 3 GUV-V C53). Das wird im Feuerwehrjargon immer gerne mit dem Verteiler vereinfacht, wie man jedoch einen Gefahrenbereich (= Raum) mit nur einem Verteiler (= Punkt) beschreiben will, stellt jedoch selbst Physiknobelpreisträger vor ein Rätsel.
    Du beziehst dich hier aber auf Angehörige der JF:

    GUV-V C53 §18:
    (3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen
    Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs
    eingesetzt werden.

    Mit 16 Jahren kann in manchen Bundesländern durchaus ein FA in der aktiven Abteilung sein und bereits die TM1 Ausbildung abgeschlossen haben. Ich kenne es so, dass ein Melder an jeden FA geht, sobald die TM1-Ausbildung abgeschlossen wurde. Wie er dann im Einsatz eingesetzt wird ist eine andere Sache (z.B. immer mit einer erfahreren Kraft zusammen).
    mein Name ist Programm

  5. #5
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Wie er dann im Einsatz eingesetzt wird ist eine andere Sache (z.B. immer mit einer erfahreren Kraft zusammen).
    Hm, und was machen wir, wenn keine erfahrene Kraft vor Ort ist bzw. Personalmangel herrscht? Dann siehts im ersten Anlauf schlecht aus mit erfahrenen Kräften und ich als Gruppenführer kann mich nicht um jede unerfahrene Kraft kümmern, zumal ich in der Anfangsphase etwas anders zu tun habe, wie bspw. das Erkunden der Lage oder Kräft nachfordern.

    und by the Way: wir schweifen vom Thema ab!

  6. #6
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    Öhm... wenn ich mich nicht täusche, ist es in allen Bundesländern erst ab 16 möglich die Grundausbildung zu machen. Mit den 2 Jahren Standortausbildung ist man dann 18. Erst nach Abschluss der 2 Jahre Standortausbildung darf man bei Einsätzen mit ausrücken.
    Fazit: an eine Person unter 18 kann eigentlich niemand guten Gewissens (und ohne Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften) einen Melder herausgeben.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    @ Akkon
    teilweise ab 16, andere ab 17 oder 18. Je nach Bundesland. Sehr oft steht in den FW-Gesetzen, daß Einsätze ab 18 gefahren werden dürfen. Aber ist BL-abhängig.

    Dazu ist es in der FF des TEs so, daß via Sirene alarmiert wird, und es primär keine FMEs gibt. Somit sollte dringendst vor der Programierung mit der Wehrleitung geredet werden.

  8. #8
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    Wir haben bei uns auch KameradInnen, die unter 18 sind.
    FME gibt es derer drei:
    1. Wehrführer
    2. Stellv. Wehrführer
    3. Erster Gruppenführer

    Primäre Alarmierung ist auch bei uns die Sirene.

    Alle Einsatzkräfte sollen und dürfen zum Einsatz erscheinen.
    Die Einteilung der Kräfte erfolgt durch den GrpFhr. nach Ausbildung und körperl. Eignung.
    Insofern sehe ich kein Problem darin, Einsatzkräfte unter 18 am Geschehen zu beteiligen.
    Es kommt wie immer auf das "Was" und "Wie" an.

    Es ist uns freigestellt, auf eigene Kosten einen FME anzuschaffen und programmieren zu lassen. Einzige Bedingung: Vorher mit der WF und dem Kreisfunkwart absprechen, welche Geräte beschafft werden dürfen, um die Programmierbarkeit sicherzustellen. Eigenes Programmieren ist definitiv tabu!
    Gut wäre für mich jetzt nicht das Problem, da ich in der Sprechfunkausbildung tätig bin und die RICs und Frequenzen kenne. Aber es gibt Vorgaben, an die auch ich mich zu halten habe!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Öhm... wenn ich mich nicht täusche, ist es in allen Bundesländern erst ab 16 möglich die Grundausbildung zu machen. Mit den 2 Jahren Standortausbildung ist man dann 18. Erst nach Abschluss der 2 Jahre Standortausbildung darf man bei Einsätzen mit ausrücken.
    Grundausbildung (TM1) =/= Truppmannausbildung (TM1+2)
    Zumindest nach FwDV2

  10. #10
    faboi Gast
    Da man nicht weiß, wo jlindec2 herkommt und somit die zutreffenden DV's nicht kennt, kann man hier noch lange diskutieren. Ich denke seine Frage bezgl. des Alters muss er sich selbst beantworten oder die Führung fragen...

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das wird im Feuerwehrjargon immer gerne mit dem Verteiler vereinfacht, wie man jedoch einen Gefahrenbereich (= Raum) mit nur einem Verteiler (= Punkt) beschreiben will, stellt jedoch selbst Physiknobelpreisträger vor ein Rätsel.
    Diese Erklärungsweise ist gar nicht so dumm, wie von Dir dargestellt: Entlang der Einsatzlinie, die sich von der Wasserentnahme bis zum Strahlrohr darstellt, gibt es den Punkt, an dem der Verteiler gesetzt ist. Dieser sollte außerhalb des Gefahrenbereichs sein. Desweiteren wird auch gerne von der "Verteilerlinie" geredet, die sich dann als Orthogonale zur Angriffslinie darstellt, wobei der Kreuzungspunkt beider am Verteiler angeordnet ist. ;-)
    Somit ergibt sich an dieser Stelle doch eine gewisse Logik der Geometrien, oder???

    Egal, schönen Tag noch.
    Gruß,
    Funkwart

  12. #12
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    Zitat Zitat von funkwart Beitrag anzeigen
    Diese Erklärungsweise ist gar nicht so dumm, wie von Dir dargestellt: Entlang der Einsatzlinie, die sich von der Wasserentnahme bis zum Strahlrohr darstellt, gibt es den Punkt, an dem der Verteiler gesetzt ist. Dieser sollte außerhalb des Gefahrenbereichs sein. Desweiteren wird auch gerne von der "Verteilerlinie" geredet, die sich dann als Orthogonale zur Angriffslinie darstellt, wobei der Kreuzungspunkt beider am Verteiler angeordnet ist. ;-)
    Somit ergibt sich an dieser Stelle doch eine gewisse Logik der Geometrien, oder???
    Das scheitert schon daran, dass in vielen Einsätzen gar kein Verteiler gesetzt wird und er ansonsten erfahrungsgemäß eher irgendwo im (zunächst kaum bekannten) Gefahrenbereich als außerhalb liegt.

  13. #13
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    Zitat Zitat von funkwart Beitrag anzeigen
    Diese Erklärungsweise ist gar nicht so dumm, wie von Dir dargestellt: Entlang der Einsatzlinie, die sich von der Wasserentnahme bis zum Strahlrohr darstellt, gibt es den Punkt, an dem der Verteiler gesetzt ist. Dieser sollte außerhalb des Gefahrenbereichs sein. Desweiteren wird auch gerne von der "Verteilerlinie" geredet, die sich dann als Orthogonale zur Angriffslinie darstellt, wobei der Kreuzungspunkt beider am Verteiler angeordnet ist. ;-)
    Somit ergibt sich an dieser Stelle doch eine gewisse Logik der Geometrien, oder???
    Oder. Einen Raum durch zwei sich kreuzende, unbegrenzte Linien beschreiben zu wollen, zieht dann die Konsequenz nach sich, dass die ganze Welt ein Gefahrenbereich ist, und Leute nach der Ernennung zum Anwärter zwangsläufig zu verbuddeln sind.

  14. #14
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Oder. Einen Raum durch zwei sich kreuzende, unbegrenzte Linien beschreiben zu wollen, zieht dann die Konsequenz nach sich, dass die ganze Welt ein Gefahrenbereich ist, und Leute nach der Ernennung zum Anwärter zwangsläufig zu verbuddeln sind.
    Genau!
    ein Raum ist 3-Dimensional, was man spätestens bei einem Moorbrand lernt.
    mein Name ist Programm

  15. #15
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    Bei uns kann man mit 15 die Grundausbildung machen. Mit abgeschlossener Grundausbildung dürfen die Jugendlichen bedingt an einsätzen teilnehmen. (kein VU o.ä. und keine Einsätze im Gefahrenbereich) Ansonsten gilt bei uns die Regel: Grundausbildung= Einsatzfähig und somit bekommt JEDER einen Melder der Einsätze fahren darf.

    PS.: Meine Wehr ist in Bayern.
    1862-2012
    150 Jahre
    Freiwillige Feuerwehr Fürstenfeldbruck
    www.feuerwehr-ffb.de

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