Du beziehst dich hier aber auf Angehörige der JF:
GUV-V C53 §18:
(3) Angehörige der Jugendfeuerwehren dürfen nur nach landesrechtlichen
Vorschriften und für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs
eingesetzt werden.
Mit 16 Jahren kann in manchen Bundesländern durchaus ein FA in der aktiven Abteilung sein und bereits die TM1 Ausbildung abgeschlossen haben. Ich kenne es so, dass ein Melder an jeden FA geht, sobald die TM1-Ausbildung abgeschlossen wurde. Wie er dann im Einsatz eingesetzt wird ist eine andere Sache (z.B. immer mit einer erfahreren Kraft zusammen).