Zum einen geht es da weniger ums Alter, sondern um den Ausbildungsstand. Zum anderen steht nirgendwo "nur bis zum Verteiler", sondern "außerhalb des Gefahrenbereichs" (z.B. § 18 Abs. 3 GUV-V C53). Das wird im Feuerwehrjargon immer gerne mit dem Verteiler vereinfacht, wie man jedoch einen Gefahrenbereich (= Raum) mit nur einem Verteiler (= Punkt) beschreiben will, stellt jedoch selbst Physiknobelpreisträger vor ein Rätsel.